Prämienverbilligung für die Krankenkasse
Abklärung von Ansprüchen auf individuelle Prämienverbilligung für die Krankenkasse
Individuelle Prämienverbilligung (IPV) – Neuerungen für das Jahr 2021
Das neue Einführungsgesetz zum Krankenversicherungsgesetz (EG KVG) gilt seit dem 1. April 2020. Damit ändern sich einige Regelungen für die IPV ab dem Antragsjahr 2021.
Zuständigkeit für die Anspruchsprüfung der IPV für das Jahr 2020
Für allfällige Nachmeldungen der IPV für das Jahr 2020 ist noch die Gemeinde Niederhasli, Abteilung Soziales, zuständig. Das Jahr 2020 verjährt Ende 2021. Anfragen unter 043 411 22 30 oder soziales@niederhasli.ch (unter Angabe der detaillierten Personalien).
Das wichtigste in Kürze
Diese Frage kann nicht pauschal beantwortet werden. Der Anspruch auf IPV ist abhängig vom Wohnort am 1. Januar 2021, von der wirtschaftlichen Situation und den Familienverhältnissen.
Wann erhalte ich den Antrag?
Die SVA Zürich ermittelt aufgrund der aktuellen Steuerfaktoren die Anspruchsberechtigten. Diese erhalten den Antrag automatisch zugestellt. Wenn Sie keinen Antrag erhalten haben, obwohl Sie Ihrer Meinung nach die Voraussetzungen erfüllen, finden Sie unter Anmeldung die Online Anmeldung www.svazurich.ch/ipv.
Wieviel bekomme ich ausbezahlt?
Personen, die einen Antrag gestellt haben, erhalten den Vorbescheid für die IPV 2021. Die SVA Zürich informiert die Anspruchsberechtigten über die Höhe der provisorischen IPV. Diese wird aufgrund der letzten definitiven Steuerzahlen berechnet.
In einem ersten Schritt werden 80 Prozent des IPV-Betrages an die Krankenversicherung ausbezahlt. Erst wenn die definitiven Steuerdaten vom Jahr 2021 vorliegen, wird der Restbetrag zugunsten oder zulasten des Versicherten abgerechnet.
Ich bin jetzt volljährig. Was gilt bei der IPV?
Wer volljährig ist, bekommt einen Antrag, unabhängig von der Wohnsituation. Spezielle Regelungen gibt es für 19-25Jährige (Jahrgang 1996 bis 2002) in Aus- oder Weiterbildung. Für die Berechnung Ihrer IPV werden auch die Steuerfaktoren der Eltern berücksichtigt.
Quellensteuer
Bei quellensteuerpflichtigen Personen sind die im Jahr 2018 oder 2019 abgerechneten Quellensteuerbeiträge massgebend.
Zuzug in den Kanton Zürich
Wer im Jahr 2020 in den Kanton Zürich zugezogen ist, kann erst nach dem 1. Januar 2021 IPV beantragen. Massgebend sind die ersten Steuerfaktoren im Kanton Zürich.
Zuzug aus einem anderen Kanton
Der Anspruch beginnt erst im Folgejahr.
Haben Sie noch Fragen?
Im Internet unter www.svazurich.ch/ipv finden Sie detaillierte Informationen. Oder rufen Sie die SVA Zürich, Prämienverbilligung, direkt an (Tel.-Nr. 044 448 53 75).
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Abteilung Soziales | 043 411 22 30 | soziales@niederhasli.ch |