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Auszugsanzeige Hauseigentümer/Verwaltungen

Gemäss § 8 und § 10 des Gesetzes über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) sind Vermietende, Liegenschaftenverwaltungen und Logisgebende verpflichtet, jeden Ein- und Auszug von Mietenden und Logisnehmenden innert 14 Tagen der Gemeinde zu melden.

Sie können die Meldungen direkt online über Drittmeldung oder anhand unseren Ein- und Auszugsanzeigen übermitteln.

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Zugehörige Objekte

Bemerkung

Sie können die Auszugsanzeige direkt am PC ausfüllen oder per Download übermitteln. Bitte drucken Sie die Anzeige nachher aus, stempeln und unterschreiben diese und senden uns die Anzeige per Post, per Fax oder eingescannt per E-Mail an ewd@niederhasli.ch.

Verfahren

Nach der Einreichung des Formulars ist Ihre Pflicht als Vermieter oder Logisgeber erfüllt.

Online-Formular

Bitte alle zwingenden Felder (*) ausfüllen.