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Schulpflege

Die Schulpflege ist eine eigenständige Kommission. Sie besteht mit Einschluss des Präsidenten bzw. der Präsidentin aus fünf Mitgliedern. Der Schulpräsident bzw. die Schulpräsidentin ist von Amtes wegen Mitglied des Gemeinderats.

Die Schulpflege führt die Kindergarten- und die Primarstufe der öffentlichen Volksschule und nimmt weitere Aufgaben und Befugnisse im Bereich Schule und Bildung wahr. Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen der Kommission sind in Art. 26 ff der Gemeindeordnung geregelt.

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