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Gemeinderat

Gemeinderat

Der Gemeinderat besteht mit Einschluss des Präsidenten aus sieben Mitgliedern. Er besorgt gleichzeitig die Aufgaben der Gesundheitsbehörde, der Fürsorgebehörde und der Quartierplankommission. Die verschiedenen Kompetenzen des Gemeinderats sind in Art. 19 ff der Gemeindeordnung geregelt.

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