Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss des Präsidenten bzw. der Präsidentin aus fünf Mitgliedern. Sie prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden. Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen werden in Art. 37 ff. der Gemeindeordnung geregelt.
Interessenbindungen
Gemäss Organisationsreglement, Ziffer 2.4.17, sind die Mitglieder des Gemeinderats, der Schulpflege, der Rechnungsprüfungskommission sowie der unterstellten Kommissionen verpflichtet, im Sinne von § 42 Abs. 2 GG, ihre Interessenbindungen offenzulegen. Im folgenden Verzeichnis sind die Interessenbindungen aufgeführt.
| | Verzeichnis_der_Interessenbindungen_per_1._Mrz_2019.pdf (191.0 kB) |
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