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Kreisgemeinden

Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt
Evang.-ref. Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt

Die Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt und die Evang.-ref. Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt bilden je eine separate Kreisgemeinde. Der politischen Gemeinde Niederhasli obliegt für beide Gemeinden die Funktion der wahlleitenden Behörde. 

Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt
Der Beleuchtende Bericht der Sekundarschulgemeinde wird im Sinne eines sogenannten Abo-Systems an diejenigen Einwohnerinnen und Einwohner regelmässig und kostenlos zugestellt werden, welche dies auch wünschen. Interessierte können sich in einer Abonnentenliste eintragen lassen. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung wird der Beleuchtende Bericht den Abonnenten persönlich zugestellt. Der Beleuchtende Bericht kann bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft telefonisch unter der Nr. 043 411 22 53, per E-Mail gemeinde@niederhasli.ch oder direkt in unserem Online-Schalter bestellt werden. Abonnenten, welche sich bereits für den Beleuchtenden Bericht für Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde Niederhasli registriert haben, erhalten automatisch auch den Beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung der Sekundarschulgemeinde.

Die Akten zu den Gemeindeversammlungen der Sekundarschulgemeinde liegen während vier Wochen vor der jeweiligen Versammlung während der ordentlichen Bürozeit bei der Sekundarschule zur Einsicht auf. Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte bzw. nach der Gemeindeordnung der Sekundarschule. Fragen nach § 17 des Gemeindegesetzes sind der Sekundarschulpflege mindestens zehn Arbeitstage vor der Gemeindeversammlung schriftlich und vom Fragesteller unterzeichnet einzureichen.

Informationen zu Terminen und Geschäften zu den Gemeindeversammlungen sind der Website Eduzis zu entnehmen. Unterlagen in elektronischer Form stehen auf dieser Plattform im Vorfeld von Versammlungen zum Download bereit.

Evang.-ref. Kirchgemeinde Niederhasli-Niederglatt
Informationen zu Terminen und Geschäften zu den Kirchgemeindeversammlungen sind der Website ref. Kirche zu entnehmen. Unterlagen in elektronischer Form stehen auf dieser Plattform im Vorfeld von Versammlungen zum Download bereit.