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Gemeindeversammlung

2. Juni 2015, 20.00 Uhr

Informationen

Voraussetzungen
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. An den Gemeindeversammlungen der Einheitsgemeinde sind demnach alle in Niederhasli niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

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Name
Weisung GV vom 2. Juni 2015 Download 0 Weisung GV vom 2. Juni 2015
RPK Abschied 01 Jahresrechnung 2014 Download 1 RPK Abschied 01 Jahresrechnung 2014
RPK Abschied 02 Abrechnung Projektierungskredit Erweiterungsbau Schulanlage Linden Niederhasli Download 2 RPK Abschied 02 Abrechnung Projektierungskredit Erweiterungsbau Schulanlage Linden Niederhasli
RPK Abschied 03 Abrechnung Sanierung Lernschwimmbecken und Mitteltrakt Zentralschulhaus Mettmenhasli Download 3 RPK Abschied 03 Abrechnung Sanierung Lernschwimmbecken und Mitteltrakt Zentralschulhaus Mettmenhasli
RPK Abschied 04 Abrechnung Ersatzbau Gebäude Tagesstrukturen Zentralschulhaus Mettmenhasli Download 4 RPK Abschied 04 Abrechnung Ersatzbau Gebäude Tagesstrukturen Zentralschulhaus Mettmenhasli
Publikation Beschlüsse vom 2. Juni 2015 Download 5 Publikation Beschlüsse vom 2. Juni 2015