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Gemeindeversammlung

1. Dez. 2015, 20.00 Uhr

Informationen

Voraussetzungen
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. An den Gemeindeversammlungen der Einheitsgemeinde sind demnach alle in Niederhasli niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

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Dokumente

Name
Weisung GV vom 1. Dezember 2015 Download 0 Weisung GV vom 1. Dezember 2015
RPK Abschied Voranschlag 2016 der politischen Gemeinde Download 1 RPK Abschied Voranschlag 2016 der politischen Gemeinde
RPK Abschied Neuerlass der kommunalen Abfallverordnung Download 2 RPK Abschied Neuerlass der kommunalen Abfallverordnung
Publikation Beschlüsse GV vom 1. Dezember 2015 Download 3 Publikation Beschlüsse GV vom 1. Dezember 2015