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Gemeindeversammlung

1. Juni 2016, 20.00 Uhr

Informationen

Voraussetzungen
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. An den Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde sind demnach alle in Niederhasli niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

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