Gemeindeversammlung
Informationen
- Voraussetzungen
- Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. An den Gemeindeversammlungen der politischen Gemeinde sind demnach alle in Niederhasli niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.
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Dokumente
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Publikation Beschlüsse GV vom 1. Juni 2016 | Download | 4 | Publikation Beschlüsse GV vom 1. Juni 2016 |