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Gemeindeversammlung

1. Dez. 2016, 20.00 Uhr

Informationen

Voraussetzungen
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. An den Gemeindeversammlungen der Einheitsgemeinde sind demnach alle in Niederhasli niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

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Dokumente

Name
Weisung GV vom 1. Dezember 2016 Download 0 Weisung GV vom 1. Dezember 2016
RPK Abschied Voranschlag 2017 der politischen Gemeinde Download 1 RPK Abschied Voranschlag 2017 der politischen Gemeinde
Publikation Beschlüsse GV vom 1. Dezember 2016 Download 2 Publikation Beschlüsse GV vom 1. Dezember 2016