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Gemeindeversammlung

5. Dez. 2019, 20.00 Uhr

Kontakt

Patric Kubli
gemeinde@niederhasli.ch

Informationen

Voraussetzungen
Die Stimmberechtigung richtet sich nach dem Gesetz über die politischen Rechte vom 1. September 2003. An den Gemeindeversammlungen der Einheitsgemeinde sind demnach alle in Niederhasli niedergelassenen Schweizer Bürgerinnen und Bürger stimmberechtigt, welche das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in ihren bürgerlichen Rechten nicht eingeschränkt sind. Die Niederlassung beginnt mit der Abgabe der Ausweisschriften.

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Dokumente

Name
Publikation Beschlüsse GV vom 5. Dezember 2019 Download 0 Publikation Beschlüsse GV vom 5. Dezember 2019
Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2019 Download 1 Beleuchtender Bericht Gemeindeversammlung vom 5. Dezember 2019
Abschied RPK Neubau Doppelkindergarten Download 2 Abschied RPK Neubau Doppelkindergarten
Budget 2020 Download 3 Budget 2020
Budget 2020 - Antrag RPK Download 4 Budget 2020 - Antrag RPK