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Waffenerwerbsscheine

Wer eine Waffe erwerben will oder eine Waffe erbt, benötigt dazu einen Waffenerwerbsschein. Das entsprechende Gesuch kann bei der Gemeindeverwaltung, Bereich Sicherheit, bezogen oder direkt auf der Website (siehe Dokumente) heruntergeladen werden. Bitte füllen Sie es gut leserlich aus und reichen Sie es mit der Originalunterschrift und folgenden Unterlagen ein:

  • Kopie eines amtlichen Ausweises (Pass oder ID)
  • Ausländerinnen und Ausländer ohne Niederlassungsbewilligung (C) haben zusätzlich eine offizielle Bestätigung des Wohnsitz- oder Heimatstaates beizulegen, die den Erwerb von Waffen und wesentlichen Waffenbestandteilen bewilligt.

Der Waffenerwerbsschein wird nach ca. 10 Arbeitstagen per Post zugestellt.

ACHTUNG: Strafregisterauszug entfällt!
Seit Januar 2023 ist das neue Vorstrafenregister-Gesetz in Kraft. Ab sofort hat der Fachdienst Waffen/Sprengstoffe der Kantonspolizei Zürich selber Zugriff auf das Vorstrafenregister, weshalb die Gesuchstellenden keinen Strafregister-Auszug mehr einreichen müssen. 

Preis

kostenpflichtig

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