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Kehrichtentsorgung

Wir sind, gestützt auf das kantonale Gesetz über die Abfallwirtschaft, für die Entsorgung der Abfälle aus Haushaltungen und Gewerbe (bis 250 Vollzeitstellen) zuständig. Unser Motto ist: Vermeiden, vermindern, verwerten.

Der übliche Haus- und Gewerbekehricht wird für den Dorfteil Niederhasli (nördlich des SBB-Gleises) jeden Donnerstag und für die übrigen Gemeindeteile (südlich des SBB-Gleises) jeden Freitag eingesammelt und abgeführt. Bitte stellen Sie den Abfall ausschliesslich in IGKSG-Gebührensäcken, welche in den Einkaufsläden der Region erhältlich sind, bereit. Nur so entrichten sie ordnungsgemäss die Kehrichtgebühr. Fehlbaren müssen wir leider neben der Entsorgungsgebühr eine Umtriebsenschädigung auferlegen. Im Wiederholungsfall erfolgt eine Verzeigung an den Statthalter zur Büssung.

Die aktuellen Kehrichtsackgebühren sowie die jährlichen Abfallgrundgebühren für Wohnungen/Gewerbe und Einfamilienhäuser entnehmen Sie bitte aus dem untenstehenden Flyer Wertstoffentsorgung und Recycling.

Das Grüngut wird jeden Montag abgeführt.
Ausserhalb der Vegetationszeit (Dezember bis März) wird die Grüngutabfahr auf dem ganzen Gemeindegebiet im Zweiwochenturnus erfolgen. Die Daten werden jeweils im Mitteilungsblatt publiziert.

Für Abfälle und Altstoffe, die nicht in den Kehricht gehören (Alteisen, Altöl, Altglas, Weissblech, Aluminium, Sonderabfälle, Alttextilien etc.) stehen unserer Einwohnerschaft die Abfallsammelstelle oder spezielle Sammelaktionen zur Verfügung (siehe untenstehenden Flyer Wertstoffentsorgung und Recycling).

Detaillierte Angaben zu sämtlichen Dienstleistungen sowie die genauen Termine können Sie dem Mitteilungsblatt entnehmen. Selbstverständlich geben wir Ihnen gerne auch persönlich Auskunft.

Die gesamte Abfallbewirtschaftung muss verursacherorientiert kostendeckend sein. Die Gebührenordnung zur Abfallverordnung gibt Ihnen Auskunft über die verschiedenen Gebührenarten und -ansätze.

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