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Wirtschaftliche Hilfe

Wir leisten nach Massgabe des Sozialhilfegesetzes die notwendige Hilfe an Personen, die sich in einer Notlage befinden. Wer demnach für seinen Lebensunerhalt und den seiner Familienangehörigen mit gleichem Wohnsitz nicht hinreichend oder rechtzeitig aus eigenen Mitteln aufzukommen vermag, kann um Gewährung von wirtschaftlicher Hilfe nachsuchen. Es gilt, das soziale Existenzminimum zu gewährleisten.

Betroffene Personen beraten wir mit der erforderlichen Diskretion und helfen ihnen, Notsituationen zu überbrücken.

Einwohnerinnen und Einwohner dürfen sich in schwierigen Lebenssituationen, in denen sie Unterstützung wünschen, auch direkt an die "Persönliche Beratung" des Sozialdienstes Bezirk Dielsdorf wenden.

Broschüre "In Not geraten"

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