Kopfzeile

Inhalt

Hunde > Anmeldung / Hundesteuer / Ausbildung / Hundeschulen

Hunde

Registrierungspflicht:
Alle in der Schweiz wohnhaften Hundehaltenden müssen in der nationalen Hundedatenbank Amicus registriert sein.

Sie werden demnächst oder sind bereits Hundehalterin oder Hundehalter. Was müssen Sie tun?
Vor der Anschaffung
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten, beachten Sie bitte unbedingt:

  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde mit mindestens 1 Mio. CHF Deckung.
  • Überprüfen Sie, dass der Hund nicht auf der verbotenen Rassenliste des Kantons Zürich steht.
  • Der Hund muss gechipt sein und – falls importiert – über alle notwendigen Impfungen und Papiere verfügen

Ersthundehaltende müssen sich vorgängig bei den Einwohnerdiensten des Wohnortes melden. Diese erfassen Ihre Personalien in der zentralen Hundedatenbank Amicus. Ihre Benutzerdaten erhalten Sie anschliessend per Post oder E-Mail. Daraufhin kann die Registrierung über den Tierarzt erfolgen.

Welpen müssen in den ersten drei Monaten vom Tierarzt einen Mikrochip implantiert erhalten. Führen Sie einen Hund aus dem Ausland ein, so müssen Sie innerhalb von zehn Tagen nach der Einfuhr dessen Kennzeichnung von einem Tierarzt überprüfen lassen. Der Tierarzt registriert anschliessend in beiden Fällen den Hund in Amicus.
Innert einer zehntägigen Frist sind Amicus zudem folgende Mutationen zu melden:

  • Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung)
  • Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk)
  • Export und Tod des Hundes

Sie können dies entweder über www.amicus.ch oder über die kostenlose Applikation animundo erfassen. Sobald Sie Ihr Amicus-Konto mit animundo verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde und die elektronische ePetCard einsehen sowie Halterwechsel und Vermisstmeldungen verwalten. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden.

Sie sind bereits Hundehalter. Was ist ab 2026 neu für Sie?
Wenn Sie bereits einen Hund besitzen, können Sie diesen wie bisher über www.amicus.ch verwalten oder alternativ die kostenlose Applikation animundo nutzen. Sobald Sie dort Ihr Amicus-Konto verbinden, können Sie Ihre registrierten Hunde einsehen, Weitergabe (z.B. Verkauf oder Schenkung), Übernahme (z.B. Kauf oder Geschenk) und Tod Ihres Hundes melden sowie Vermisstmeldungen verwalten. Die bisherige PetCard kann nicht mehr nachbestellt werden, sondern steht Ihnen als elektronische ePetCard auf animundo zur Verfügung. Zudem bietet animundo weitere zahlreiche praktische Funktionen rund um Ihr Haustier. Weitere Informationen finden Sie unter www.animundo.ch.

Namens- und Adressänderungen müssen direkt den Einwohnerdiensten bekanntgegeben werden. Möchten Sie Hundedaten ändern, so wenden Sie sich bitte an den Tierarzt.

Hundesteuer
Mit Inkrafttreten des revidierten Gebührenreglements per 1. August 2025 gelten folgende neue Regelungen zur Hundesteuer:

  • Erster Hund: Fr. 160.-- pro Jahr
  • Jeder weitere Hund: Fr. 200.-- pro Jahr

Die bisherige Pauschalgebühr von Fr. 150.-- pro Hund wird damit abgelöst.

Zudem gelten weiterhin folgende Grundsätze:

  • Steuerpflichtig sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat.
  • Die Jahresrechnung wird rund einen Monat vor Fälligkeit automatisch zugestellt.
  • Die Zahlung ist bis spätestens Ende März des jeweiligen Jahres zu leisten.
  • Später angemeldete Hunde werden über eine separate Rechnung abgerechnet.

Ausbildung / Erziehungskurse (ab 1. Juni 2025)
Mit dem revidierten Hundegesetz, gültig ab dem 1. Juni 2025, gelten neu einheitliche Regelungen für alle Hundehalter:innen im Kanton Zürich:

Pflichtkurse

  • Theoriekurs (2 h + Online-Prüfung): Pflicht für Ersthundehaltende oder Wiedereinsteigende – entweder frühestens ein Jahr vor oder spätestens zwei Monate nach der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton.
  • Praxiskurs (mindestens 6 Lektionen): Für alle Hundehalter:innen, unabhängig von Rasse oder Grösse. Kursbeginn ab dem 6. Lebensmonat des Hundes, Abschluss innerhalb eines Jahres nach Übernahme.

Ausnahme für bestehende Hunde

  • Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 übernommen wurden, sind nicht mehr gesetzlich zur Teilnahme an Kursen verpflichtet. Eine freiwillige Teilnahme wird jedoch dringend empfohlen.

Anforderungen an Hundetrainer:innen

  • Alle Kursanbieter müssen eine Bewilligung des Veterinäramts besitzen, die sie durch eine theoretische und praktische Prüfung erwerben.

Weitere Angaben zu Ausbildungen finden Sie hier: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

Hundeschulen in der Gemeinde
Liste der anerkannten Hundeschulen in Niederhasli und Umgebung:

  • Polizei- und Gebrauchshundeverein Zürich – Frau Patrizia Dal-Farra – Tel. 079 207 71 35
  • Hundetraining‐mit­enand – Natascha Rubli, Rietwiesenstrasse 2, 8156 Oberhasli – Tel. 079 104 59 13 – E-Mail: natascha.rubli@gmail.com – www.hundetraining-mitenand.ch

Weitere qualifizierte Anbieter finden Sie auf der Liste des Kantonalen Veterinäramts: https://www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/veterinaeramt.html

Zusätzlich
Robi-Dog Säcke erhalten Sie kostenlos bei der Gemeinde Niederhasli (Büro Nr. 8 oder am Schalter der Einwohnerdienste).

 

 

 

 

Zugehörige Objekte

Name
Formular Hundeanmeldung (PDF, 327.27 kB) Download 0 Formular Hundeanmeldung
Leitfaden Einreise mit Hund (PDF, 433.68 kB) Download 1 Leitfaden Einreise mit Hund
Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich (PDF, 40.4 kB) Download 2 Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich