Vogelgrippe: Schweizweite Massnahmen zur Bekämpfung angeordnet
In weiten Teilen Europas tritt das Vogelgrippe-Virus auf. Ende November 2022 hat das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen die gesamte Schweiz zum Vogelgrippe-Kontrollgebiet erklärt. Aufgrund von Risikoüberlegungen (Vogelzug, infizierte Wildvögel) haben Bund und Kantone entschieden, das Kontrollgebiet und somit auch die Schutzmassnahmen bis mindestens Mitte März 2023 aufrechtzuerhalten. Kann die Überwachungszone also nach 30 Tagen aufgehoben werden, gelten noch immer die Bestimmungen des Kontrollgebiets. Diese zielen darauf ab, den Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu unterbinden.
Zugehörige Objekte
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Geflügelhaltungen - Kontrollgebiet | Download | 1 | Geflügelhaltungen - Kontrollgebiet |