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Hunde - Im Wald und am Waldrand gilt neu vom 1. April bis 31. Juli 2023 eine Leinenpflicht für alle Hunde

28. Februar 2023

Der Schutz unserer Natur und unserer Wildtiere ist uns allen ein grosses Anliegen. Um die Artenvielfalt und Lebensräume der Tiere während der Brut- und Setzzeit wirksamer zu schützen, hat der Zürcher Kantonsrat ab 1. April 2023 wichtige Änderungen beschlossen. Sie finden diese im Kantonalen Hundegesetz §11, lit.e.

Die Polizei und die Revieraufsicht sind für die Einhaltung und Überwachung der neuen Gesetze verantwortlich und danken Ihnen für Ihre verantwortungsvolle Rücksichtnahme und Mithilfe.

Beachten Sie bitte auch den Hinweis auf den Plakaten während der Zeit der Jungtiere. Für weitere Informationen können Sie sich jederzeit an die ortsansässige Jagdgesellschaft wenden.

Abteilung Bau und Umwelt