Einführung Tempo-30-Zonen, Öffentliche Auflage des Projekts ab 29. August 2024
Projektgenehmigung Einführung Tempo-30-Zonen
Das Projekt zur flächendeckenden Einführung von Tempo-30-Zonen im Gemeindegebiet Niederhasli wurde genehmigt und zuhanden der öffentlichen Auflage verabschiedet. Dieses basiert weitgehend auf dem Vorgutachten, welches dem damaligen Entscheid zur Kreditfreigabe zugrunde lag. Das Einspracheverfahren läuft bis zum 30. September 2024.
Nachdem Rekurse gegen den Beschluss der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 die Lancierung des Umsetzungsprozesses vorerst verunmöglichten, konnte der Gemeinderat nun das detaillierte Projekt zur Einführung von Tempo-30-Zonen über das ganze Gemeindegebiet hinweg genehmigen. Die damalige Freigabe eines Kredits von Fr. 250'000.— durch die Gemeindeversammlung bildet den finanziellen Rahmen dieses Projekts.
Wie bereits im Vorgutachten dargelegt, ist dem Gemeinderat die gesamtheitliche Betrachtungsweise des gesamten Gemeindegebiets ein besonderes Anliegen. Kein Gebiet soll besonders bevorzugt werden. Mit der Einführung von Tempo 30-Zonen werden schlussendlich mehrere Ziele verfolgt. In erster Linie sollen das Sicherheitsgefühl und die Verkehrssicherheit erhöht werden. Weiter sollen dank tieferen Durchfahrtsgeschwindigkeiten die Wohnqualität in den Quartieren verbessert und die Fussgängerverbindungen durch die Wohngebiete mit Fokus auf Schul- und Arbeitswege sicherer und attraktiver werden. Eine Geschwindigkeitsreduktion von Tempo 50 km/h auf Tempo 30 km/h wird allgemein zu einer höheren Verkehrssicherheit beitragen. Die Kantonspolizei hat im Sinne eines Vorentscheids dem nun vom Gemeinderat genehmigten Projekt zugestimmt.
Gemäss Strassengesetz sind solche Projekte vor ihrer Festsetzung während 30 Tagen öffentlich aufzulegen und soweit darstellbar auszustecken. Nach dem Anbringen diverser Bodenmarkierungen auf den betroffenen Gemeindestrassen erfolgt die amtliche Publikation im Zürcher Unterländer am Donnerstag, 29. August 2024. Ab diesem Zeitpunkt können die Projektunterlagen bei der Gemeindeverwaltung oder auf der Website der Gemeinde eingesehen werden. Bis am 30. September 2024 können mittels Einsprache an den Gemeinderat Mängel des Projekts geltend gemacht werden.
Nach Ablauf der Auflagefrist wird der Gemeinderat im Rahmen der abschliessenden Festsetzung über allfällige Einsprachen entscheiden, um dann hoffentlich zeitnah die Umsetzung der Massnahmen in Auftrag geben zu können.