Ersatzwahl Gemeinderat - Provisorische Wahlvorschläge / 2. Frist
Für den aus dem Gemeinderat Niederhasli zurückgetretenen Sven Stucki ist eine Nachfolgerin bzw. ein Nachfolger für den Rest der laufenden Amtsdauer 2022 – 2026 zu wählen.
In Anwendung von Art. 7 der Gemeindeordnung und § 53 des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) können innert einer Frist von sieben Tagen, bis spätestens Mittwoch, 11. September 2024, 16.30 Uhr die eingereichten Wahlvorschläge geändert oder zurückgezogen werden, oder es können neue Wahlvorschläge der Gemeindeverwaltung, Abteilung Präsidiales, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, eingereicht werden. Zur Wahrung dieser Frist müssen die Wahlvorschläge bis zu diesem Zeitpunkt bei der wahlleitenden Behörde eingetroffen sein.
Zugehörige Objekte
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Publikation prov. Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist - Publikation ZU am 4. September 2024 (PDF, 273.63 kB) | Download | 0 | Publikation prov. Wahlvorschläge und Ansetzung 2. Frist - Publikation ZU am 4. September 2024 |
Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat - 2. Frist (PDF, 104.59 kB) | Download | 1 | Wahlvorschlag Ersatzwahl Mitglied Gemeinderat - 2. Frist |
Anforderungsprofil Gemeinderat (PDF, 142.3 kB) | Download | 2 | Anforderungsprofil Gemeinderat |