eilnahmeberechtigt sind Schützinnen und Schützen, die im Wettkampfjahr das 10. Altersjahr erreichen (Jahrgangs-Prinzip). Alle Nicht-Vereinsmitglieder müssen einem Verein zur Betreuung, Abrechnung und Rangierung zugewiesen werden. Teilnehmende, die nicht an der entsprechenden Waffe ausgebildet worden sind, sind durch den ihnen zugewiesenen Verein zu betreuen.