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Beleuchtungskonzept

Energie
Beleuchtungskonzept für gemeindeeigene Anlagen

In enger Zusammenarbeit mit den Elektrizitätswerken des Kantons Zürich (EKZ) hat die Abteilung Bau und Umwelt ein gemeindespezifisches Beleuchtungskonzept erarbeitet. Der Gemeinderat hat das Konzept genehmigt und die daraus abgeleiteten Grundsätze für neue gemeindeeigene Beleuchtungsinstallationen als verbindlich erklärt.

Bestehende Normen und Richtlinien für öffentliche Beleuchtungsanlagen bilden die Grundlage für einheitliche und zukunftssichere Erneuerungen solcher Installationen. Die Gemeinde Niederhasli ist bei verschiedenen Projekten bereits mit gutem Beispiel vorangegangen. Bei gewissen Anlagen besteht andererseits auch Handlungsbedarf. Energieeffiziente Lösungen sind in Anbetracht des Energiestadt-Labels selbstverständlich. Unnötige Lichtemissionen sollen künftig konsequent vermieden werden, da sie für die Tierwelt schädlich und auch für Menschen lästig und störend sein können. Dabei gilt es aber gegenüber entgegengesetzten Ansprüchen abzuwägen. Zur Optimierung des Sicherheitsempfindens wird punktuell auch nach zusätzlicher oder zeitlich längerer Beleuchtung gewisser Anlagen verlangt. Bei der neuen Beleuchtung des Velowegs an der Nassenwilerstrasse oder der anstehenden Erneuerung der Beleuchtungsanlagen rund um die Dorfstrasse sollen verschiedene Aspekte des Beleuchtungskonzepts berücksichtigt werden, so beispielsweise ein durch Sensoren gesteuerter Einschaltmechanismus oder der Einsatz eines Dimmprofils.

Die Gemeinde wird bei ihren Liegenschaften mit gutem Beispiel vorangehen. Es wäre wünschenswert, wenn es seitens der Bevölkerung und der Gewerbebetriebe viele Nachahmerinnen und Nachahmer gäbe, welche ihre privaten Anlagen kritisch Begutachten und punktuelle Anpassungen bei ihren Beleuchtungen vornehmen.

 

 

 

 

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