Gemeindeversammlung
Wie in den meisten Gemeinden des Kantons Zürich wirkt in Niederhasli die Gemeindeversammlung als oberstes Organ der politischen Gemeinde.
Der Beleuchtende Bericht wird interessierten Einwohnerinnen und Einwohnern im Sinne eines sogenannten Abo-Systems regelmässig und kostenlos zugestellt. Interessierte können sich in einer Abonnentenliste eintragen lassen. Mindestens zwei Wochen vor der Versammlung wird der Beleuchtende Bericht den Abonnenten persönlich zugestellt. Der Beleuchtende Bericht kann bei der Abteilung Präsidiales und Gesellschaft telefonisch unter der Nr. 043 411 22 53, per E-Mail gemeinde@niederhasli.ch oder direkt in unserem Online-Schalter bestellt werden.
Die Akten liegen während vier Wochen vor der Gemeindeversammlung während den ordentlichen Schalteröffnungszeiten bei der Gemeindeverwaltung Niederhasli, Abteilung Präsidiales und Gesellschaft, zur Einsicht auf.
Anfragen über Angelegenheiten der Gemeinde von allgemeinem Interesse (Anfragerecht gemäss § 17 Gemeindegesetz), die spätestens zehn Arbeitstage vor der Versammlung schriftlich an den Gemeinderat Niederhasli, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, gerichtet werden, werden vom Gemeinderat schriftlich beantwortet und in der Versammlung bekannt gegeben.
Die Durchführungsorte der Gemeindeversammlungen werden mit der Festlegung der Traktandenlisten bestimmt. Je nach Geschäftsanfall finden die Versammlungen in der Mehrzweckhalle Seehalde in Mettmenhasli oder in der Aula der Schulanlage Linden in Niederhasli statt. Zusätzliche Versammlungstermine würden bei Bedarf separat angeordnet.
Aufgaben
Über gewisse Sachgeschäfte im Sinne von Art. 8 der Gemeindeordnung wird zusätzlich an der Urne abgestimmt.
Kompetenzen
Voraussetzungen
Nächste Versammlungen
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Letzte Versammlungen
Datum | Sitzung |
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