Mitteilungen Gemeinderat (revidiertes Gebührenreglement)
Revidiertes Gebührenreglement
Das Gebührenreglement aus dem Jahr 2018 wurde in den vergangenen Jahren im Rahmen von Teilrevisionen mehrmals punktuell angepasst. Der Gemeinderat hat das Reglement nun einer Totalrevision unterzogen. Wesentliche Anpassungen erfolgten in den Bereichen Baubewilligungsverfahren, Bestattungen und Hundesteuer.
Basierend auf der im Dezember 2017 von der Gemeindeversammlung festgesetzten Gebührenverordnung hat der Gemeinderat per 1. Januar 2018 ein damals vollständig erneuertes Gebührenreglement erlassen. Nach verschiedenen Teilrevisionen haben sich aufgrund zwischenzeitlicher Gesetzesänderungen, allgemeiner Preisanpassungen sowie Änderungen bei der Gemeindeorganisation erneut Anpassungen als erforderlich erwiesen. Im Rahmen seines Auftrags hat der Gemeinderat das Reglement einer Totalrevision unterzogen.
Neben diversen redaktionellen oder untergeordneten Anpassungen wurden insbesondere im Bereich der Baubewilligungsgebühren grundlegende Änderungen vorgenommen. Mit den neuen Tarifen soll sichergestellt werden, dass die Verwaltungsaufwendungen gedeckt und die Dienstleistungen möglichst verursachergerecht verrechnet werden können. In diesem Sinne wurden beim Bereich Bestattungen auch die Gebührentarife für auswärtige Personen, welche in Niederhasli bestattet werden möchten, erhöht. Eine weitere Änderung betrifft die Hundesteuer. Diese beträgt für den ersten Hund neu Fr. 160.— und für jeden weiteren Hund Fr. 200.—. Bisher betrug die Gebühr pro Hund Fr. 150.—.
Der Gemeinderat hat das Gebührenreglement per 1. August 2025 in Kraft gesetzt. Vorbehalten bleibt die Beschwerdefrist im Rahmen der amtlichen Publikation. Diese erfolgt am 3. Juli 2025 unter Bekanntgabe der Beschwerdefrist.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Daniel T. Wüest, Gemeindepräsident, 076 238 39 11, oder Patric Kubli, Gemeindeschreiber, 043 411 22 50, gerne zur Verfügung.
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2. Juli 2025/pk
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