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Mitteilungen Gemeinderat (Behördenwahlen 2026, Umsetzungsprozess Tempo 30-Zonen, Revitalisierung Haslibach)

25. August 2025

Behördenwahlen 2026

Gemeinderat René Brülhart wird im nächsten Frühjahr nicht zur Wiederwahl antreten

Nach zwei Amtsdauern im Gemeinderat wird René Brülhart (Die Mitte) im kommenden Frühjahr 2026 bei den Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden nicht mehr zur Wiederwahl antreten. René Brülhart hat seit seinem Amtsantritt im Jahr 2018 das Ressort Hochbau und Planung inne und wirkt in dieser Rolle unter anderem auch als Vorsitzender der Bau- und Planungskommission.

 

Umsetzungsprozess Tempo 30-Zonen

Nachdem der Gemeinderat die Aufträge für das Anbringen von Signalisationen und Bodenmarkierungen vergeben konnte, wird es nun konkret mit der Umsetzung der Tempo 30-Zonen

Die von den Stimmberechtigten anlässlich der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 beschlossenen Tempo 30-Zonen über das ganze Gemeindegebiet hinweg können ab sofort umgesetzt werden. Ausgenommen bleibt vorerst die Rietwiesenstrasse infolge eines noch nicht entschiedenen Rechtsmittelverfahrens gegen Projekt-
bestandteile entlang derselben. Obwohl das vorerwähnte Rechtsmittelverfahren betreffend Rietwiesenstrasse
noch nicht abgeschlossen ist, kann die Umsetzung/Einführung der beschlossenen und rechtskräftigen Tempo 30-Massnahmen in den Dorfteilen Niederhasli, Nassenwil sowie im übrigen Gebiet des Dorfteils Oberhasli erfolgen.

Der Gemeinderat hat Mitte Juli 2025 die für die Umsetzung erforderlichen Arbeiten, wie das Anbringen von Signalisationen und Bodenmarkierungen sowie die baulichen Arbeiten, auf Basis der in der Zwischenzeit durchgeführten Submission an die Klemmfix AG, Volketswil, vergeben. Die Arbeitsausführung erfolgt unter Leitung der Abteilung Gesellschaft und Sicherheit und mit Einbezug des Betriebs Werke.

Die Umsetzung der Tempo 30-Zonen soll in allen Zonen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden. Während der Arbeitsausführung muss punktuell und kurzzeitig mit Verkehrsbehinderungen oder Umleitungen gerechnet werden. Der Anlieger- und Durchgangsverkehr wie auch der Fussgängerverkehr werden jedoch durchgehend aufrechterhalten bleiben, sodass die entstehenden Unannehmlichkeiten auf ein Minimum beschränkt werden können.

 

Revitalisierung Haslibach

Der Haslibach soll auf seinem Abschnitt zwischen Mettmenhasli und Oberhasli ausgebaut werden. Mit dem Auftrag zur Erarbeitung einer Konzeptstudie hat der Gemeinderat das Projekt definitiv lanciert.

Der Haslibach zwischen Mettmenhasli und Oberhasli ist ein kommunales Gewässer, für dessen Unterhalt und Ausbau die Gemeinde verantwortlich ist. Der Bach befindet sich auf einer eigenen, grosszügig ausgelegten Parzelle, welche sich im Besitz des Kantons befindet, wie dies für öffentliche Gewässer üblich ist. In den 1930er Jahren wurde der Bach durch Begradigung und Vertiefung an die damaligen wasserbaulichen Standards angepasst und die angrenzenden landwirtschaftlichen Flächen entwässert. Dabei wurden verschiedene Verbauungen und Abstürze unterschiedlicher Höhe eingebaut, welche nun teilweise sanierungsbedürftig sind.

Der aktuelle Zustand des Haslibachs ist monoton und weist eine geringe Lebensraumvielfalt auf. Die Sohle und die Böschungen sind stark verbaut, die Breitenvariabilität eingeschränkt, der Bewuchs gewässerfremd und eine Beschattung ist über weite Teile nicht vorhanden. Die Gewässerökologie dieses Abschnitts ist damit gesamthaft stark beeinträchtigt. Unterhalb des Projektgebiets befindet sich ein bereits revitalisierter Abschnitt mit höherem ökologischem Wert, sodass eine Wiederbesiedelung erleichtert würde. Die kantonale Revitalisierungsplanung stuft das Potenzial im Abschnitt als hoch ein. Es kommt hinzu, dass der Gewässerabschnitt die Anforderungen an die Hochwassersicherheit nicht vollständig erfüllt. Ein 20-jährliches Hochwasser könnte nicht schadlos abgeleitet werden. Zu guter Letzt könnte eine Revitalisierung und Aufwertung des Bachabschnitts die Erholungsnutzung erheblich aufwerten. Der entlang des Bachs verlaufende Flurweg wird intensiv von Spazierenden genutzt.

Im Kommunalen Richtplan ONN wird der Haslibach sodann als aufzuwertendes Gewässer bezeichnet. Als Umsetzungshorizont ist das Jahr 2035 vermerkt. Der Gemeinderat hat die Bänziger Kocher Ingenieure AG, Niederhasli, mit der Erstellung einer Konzeptstudie beauftragt und auf Basis des Budgets einen diesbezüglichen Kredit von Fr. 25‘000.— freigegeben.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Daniel T. Wüest, Gemeindepräsident, 076 238 39 11, oder Patric Kubli, Gemeindeschreiber, 043 411 22 50, gerne zur Verfügung.
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25. August 2025/pk

 

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