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Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe

26. Juni 2026

Wegen der anhaltenden Trockenheit besteht grosse Waldbrandgefahr (Stufe 4 von 5). Im Kanton Zürich gilt deshalb ab Freitag, 26. Juni 2026, 12 Uhr mittags, ein Feuerverbot im Wald und in Waldesnähe. Die Bevölkerung wird zu verantwortungsbewusstem Verhalten aufgerufen, um Wald- und Flurbrände zu verhindern.

In Siedlungsgebieten (z.B. Grillfeuer in Gärten, Schrebergärten, Terrassen) gilt das Feuerverbot nicht, sofern der Wald mehr als 50 Meter entfernt ist. Dennoch ist auch hier grosse Vorsicht geboten. Beim Umgang mit Feuer ausserhalb der Wälder sind folgende Vorsichtsmassnahmen einzuhalten:

  • Keine brennenden Raucherwaren und Streichhölzer wegwerfen
  • Grillfeuer dauernd beobachten, bei Funkenflug Feuer sofort löschen
  • Feuer vor dem Weggehen vollständig löschen
  • Grillasche nicht unachtsam entsorgen
  • Keine landwirtschaftlichen Räumungsfeuer entfachen
  • Bei Wind ganz auf Feuer im Freien verzichten

Weitere Infos sind der Website des Kantons zu entnehmen. 

https://www.zh.ch/de/news-uebersicht/medienmitteilungen/2026/06/feuerverbot-im-wald-und-in-waldesnaehe.htmlExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.