Zusatzleistungen zur AHV/IV - Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Neue Zusatzleistungsverordnung / Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Seit 1. Januar 2025 ist die neue Zusatzleistungsverordnung zur Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Mit der Verordnungsänderung soll die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter gestärkt und Heimeintritte im besten Fall vermieden oder verzögert werden.
Altersrentnerinnen und –rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch die Betreuung im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.
Bestimmte Leistungen werden nach vorgängig erfolgter Bedarfsabklärung durch Ihren Hausarzt oder Hausärztin, im Rahmen der Zusatzleistungen zur AHV, zurückvergütet. Spätestens ab Ende 2026 verfügen die Gemeinden über eigene Bedarfsabklärungsstellen, welche mit den Betroffenen die notwendige Unterstützung bespricht und klärt. Bis dahin sind die Hausärzte und Hausärztinnen dafür zuständig.
Unter Dokumente finden Sie das entsprechende Merkblatt. Sie können auch den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV, Tel. 043 411 22 80 oder per E-Mail kontaktieren.
Die Mitarbeitenden erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte.
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ZLV-Merkblatt - finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter (PDF, 459.59 kB) | Download | 0 | ZLV-Merkblatt - finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter |
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Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV | 043 411 22 80 | zusatzleistungen@niederhasli.ch |