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Zusatzleistungen zur AHV/IV - Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter

Neue Zusatzleistungsverordnung / Finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter
Seit 1. Januar 2025 ist die neue Zusatzleistungsverordnung zur Stärkung der Betreuung im Alter ausserhalb von Heimen für Personen mit Ergänzungsleistungen zur AHV in Kraft. Mit der Verordnungsänderung soll die Selbstbestimmung und Autonomie der Menschen im Alter gestärkt und Heimeintritte im besten Fall vermieden oder verzögert werden.

Altersrentnerinnen und –rentner in finanziell bescheidenen Verhältnissen haben unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Zusatzleistungen zur AHV. Neu wird über diese Zusatzleistungen auch die Betreuung im Alltag finanziert. So wollen Kanton und Gemeinden älteren Einwohnerinnen und Einwohnern im Kanton Zürich ermöglichen, dass sie lange und selbstbestimmt in ihrem Zuhause leben und sich am gesellschaftlichen Leben beteiligen können. Auch wenn sie nicht mehr so mobil sind oder andere körperliche, psychische oder mentale Leiden haben.

Bestimmte Leistungen werden nach vorgängig erfolgter Bedarfsabklärung durch die BedarfsbescheinigungsstelleExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. des Gesundheitszentrums Dielsdorf im Rahmen der Zusatzleistungen zur AHV zurückvergütet. Die Bedarfsbescheinigungsstelle bespricht mit den Betroffenen die notwendige Unterstützung.

Unter Dokumente finden Sie das entsprechende Merkblatt. Sie können auch den Bereich Zusatzleistungen zur AHV/IV, Tel. 043 411 22 80 oder per E-Mail kontaktieren.

Die Mitarbeitenden erteilen Ihnen gerne weitere Auskünfte.

 

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gratis

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ZLV-Merkblatt - finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter (PDF, 460 kB) Download 0 ZLV-Merkblatt - finanzielle Unterstützung für Betreuung im Alter