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Hunde > Anmeldung / Hundesteuer / Ausbildung / Hundeschulen

Hunde

Vor der Anschaffung
Wenn Sie sich einen Hund anschaffen möchten, beachten Sie bitte unbedingt:

  • Abschluss einer Haftpflichtversicherung für Hunde mit mindestens 1 Mio. CHF Deckung.
  • Überprüfen Sie, dass der Hund nicht auf der verbotenen Rassenliste des Kantons Zürich steht.
  • Der Hund muss gechipt sein und – falls importiert – über alle notwendigen Impfungen und Papiere verfügen.


Anmeldung 
Melden Sie Ihren Hund innerhalb von 10 Tagen nach Übernahme bei der Gemeinde und registrieren Sie ihn gleichzeitig bei AMICUS, der nationalen Hundedatenbank. Nach Anmeldung erhalten Sie die Zugangsdaten für AMICUS per Post (https://www.amicus.ch/Account/Login).

Änderungen wie Namens- oder Adressänderung, Halterwechsel oder Todesfall müssen Sie innerhalb von 10 Tagen per Mail an sicherheit@niederhasli.ch melden und in AMICUS aktualisieren.

Polizeibussen drohen bei unterlassener Anmeldung, unterlassener Meldung von Änderungen oder fehlendem Mikrochip.


Hundesteuer
Mit Inkrafttreten des revidierten Gebührenreglements per 1. August 2025 gelten folgende neue Regelungen zur Hundesteuer:

  • Erster Hund: Fr. 160.-- pro Jahr
  • Jeder weitere Hund: Fr. 200.-- pro Jahr

Die bisherige Pauschalgebühr von Fr. 150.-- pro Hund wird damit abgelöst.

Zudem gelten weiterhin folgende Grundsätze:

  • Steuerpflichtig sind alle Hunde ab dem 3. Lebensmonat.
  • Die Jahresrechnung wird rund einen Monat vor Fälligkeit automatisch zugestellt.
  • Die Zahlung ist bis spätestens Ende März des jeweiligen Jahres zu leisten.
  • Später angemeldete Hunde werden über eine separate Rechnung abgerechnet.


Ausbildung / Erziehungskurse (ab 1. Juni 2025)
Mit dem revidierten Hundegesetz, gültig ab dem 1. Juni 2025, gelten neu einheitliche Regelungen für alle Hundehalter:innen im Kanton Zürich:

Pflichtkurse:

  • Theoriekurs (2 h + Online-Prüfung): Pflicht für Ersthundehaltende oder Wiedereinsteigende – entweder frühestens ein Jahr vor oder spätestens zwei Monate nach der Hundehaltung bzw. dem Zuzug in den Kanton.
  • Praxiskurs (mindestens 6 Lektionen): Für alle Hundehalter:innen, unabhängig von Rasse oder Grösse. Kursbeginn ab dem 6. Lebensmonat des Hundes, Abschluss innerhalb eines Jahres nach Übernahme.

Ausnahme für bestehende Hunde

  • Hunde, die vor dem 1. Juni 2025 übernommen wurden, sind nicht mehr gesetzlich zur Teilnahme an Kursen verpflichtet. Eine freiwillige Teilnahme wird jedoch dringend empfohlen.

Anforderungen an Hundetrainer:innen

  • Alle Kursanbieter müssen eine Bewilligung des Veterinäramts besitzen, die sie durch eine theoretische und praktische Prüfung erwerben.

Weitere Angaben zu Ausbildungen finden Sie hier: https://www.zh.ch/de/umwelt-tiere/tiere/haustiere-heimtiere/hunde.html

 

Hundeschulen in der Gemeinde
Liste der anerkannten Hundeschulen in Niederhasli und Umgebung:

  • Polizei- und Gebrauchshundeverein Zürich – Frau Patrizia Dal-Farra – Tel. 079 207 71 35
  • Hundetraining‐mit­enand – Natascha Rubli, Rietwiesenstrasse 2, 8156 Oberhasli – Tel. 079 104 59 13 – E-Mail: natascha.rubli@gmail.com – www.hundetraining-mitenand.ch

Weitere qualifizierte Anbieter finden Sie auf der Liste des Kantonalen Veterinäramts: https://www.zh.ch/de/gesundheitsdirektion/veterinaeramt.html



Zusätzlich
Robi-Dog Säcke erhalten Sie kostenlos bei der Gemeinde Niederhasli (Büro Nr. 8 oder am Schalter der Einwohnerdienste).

 

 

 

 

Zugehörige Objekte

Name
Formular Hundeanmeldung (PDF, 327.27 kB) Download 0 Formular Hundeanmeldung
Leitfaden Einreise mit Hund (PDF, 433.68 kB) Download 1 Leitfaden Einreise mit Hund
Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich (PDF, 40.4 kB) Download 2 Merkblatt Leinenpflicht Kanton Zürich