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Amtliche Beglaubigungen

Beglaubigungen werden durch das Gemeindeammannamt vorgenommen und sind eine amtliche Bestätigung der Echtheit von Unterschriften/Handzeichen, Kopien, Protokollauszügen oder der Sicherung eines Datums.

Eine Beglaubigung kann in der ganzen Schweiz von den dazu (gemäss kantonalrechtlichen Vorschriften) ermächtigten Personen vorgenommen werden. Es bestehen dazu grundsätzlich keine örtlichen Zuständigkeitsvorschriften. Im Kanton Zürich kann eine Beglaubigung bei jedem Gemeinde-/Stadtammannamt oder Notariat eingeholt werden.

Eine Beglaubigung kostet in der Regel Fr. 20.--.

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