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Gesuch temporäre Nutzung öffentlicher Raum

Gemäss Art. 15 der Polizeiverordnung RONN bedarf die Benützung des öffentlichen Grundes einer Bewilligung und ist kostenpflichtig. Zusätzlich zum Gesuch ist ein Situationsplan einzureichen. 

Ein entsprechendes Gesuch ist mindestens 10 Arbeitstage im Voraus einzureichen. Bei verspätetem Eingang des Gesuchs wird gemäss dem Gebührenreglement ein Expresszuschlag verrechnet.

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