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Gesuch für Sammlungen, Standaktionen

In der Öffentlichkeit sind Sammlungen für gemeinnützige oder wohltätige Zwecke zulässig. Diese Sammlungen bedürfen einer Bewilligung gemäss kantonalem Gesetz über die Märkte und das Reisendengewerbe.

Für Vereine, Firmen, Organisationen, politische Parteien usw. besteht die Möglichkeit, sich mit einer so genannten Standaktion auf öffentlichem Grund zu präsentieren. Dafür ist eine Bewilligung erforderlich.

Nutzen Sie dafür das nachstehende Gesuch.

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