Friedensrichteramt
Der Friedensrichter ist als erste Instanz u.a. für folgende Zivilstreitigkeiten zuständig:
- Forderungen und Konsumstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kauf, Auftrag, Werkvertrag etc.)
- Arbeitsrecht (Kündigung, Lohn, Arbeitszeugnis etc.)
- Erbrecht (Testamentsanfechtung, Herabsetzung von Erbschaften, Teilungsklagen etc.)
- Nachbarrecht (Pflanzen, Lärm, Eigentumsrechte etc.)
- Persönlichkeitsverletzungen
- Feststellungsklagen (z.B. ob bestimmtes Rechtsverhältnis besteht)
- Mietrecht z.T. (bewegliche Gegenstände, separat vermieteter Parkplatz/Hobbyraum, Mietstreit unter WG-Partnern etc.)
Formulare für RechtsuchendeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.
Ehetrennungs- und Ehescheidungsklagen sind direkt beim Bezirksgericht einzureichen.
BezirksgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / Bezirksgebäude
Spitalstrasse 7
8157 Dielsdorf
Tel.-Nr. 044 854 88 11
Rechtsauskunft:
Tel.-Nr. 044 854 88 40
Kontakt
FriedensrichteramtPostfach 373
8155 Niederhasli
Tel. 078 209 01 80
friedensrichter@niederhasli.ch