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Friedensrichteramt

Der Friedensrichter ist als erste Instanz u.a. für folgende Zivilstreitigkeiten zuständig:

  • Forderungen und Konsumstreitigkeiten (Geldstreitigkeiten aus privaten und/oder geschäftlichen Beziehungen aus Kauf, Auftrag, Werkvertrag etc.)
  • Arbeitsrecht (Kündigung, Lohn, Arbeitszeugnis etc.)
  • Erbrecht (Testamentsanfechtung, Herabsetzung von Erbschaften, Teilungsklagen etc.)
  • Nachbarrecht (Pflanzen, Lärm, Eigentumsrechte etc.)
  • Persönlichkeitsverletzungen
  • Feststellungsklagen (z.B. ob bestimmtes Rechtsverhältnis besteht)
  • Mietrecht z.T. (bewegliche Gegenstände, separat vermieteter Parkplatz/Hobbyraum, Mietstreit unter WG-Partnern etc.)

Formulare für RechtsuchendeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ehetrennungs- und Ehescheidungsklagen sind direkt beim Bezirksgericht einzureichen.

BezirksgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / Bezirksgebäude
Spitalstrasse 7
8157 Dielsdorf
Tel.-Nr. 044 854 88 11

Rechtsauskunft:
Tel.-Nr. 044 854 88 40