Formular Bauzeitversicherung
Für Neubauten sowie für wesentliche An- und Umbauten mit einer Wertvermehrung über CHF 50’000.– oder über 50% des bisherigen Versicherungswertes ist bei der GVZ Gebäudeversicherung Kanton ZürichExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. vor Baubeginn eine Bauzeitversicherung abzuschliessen.
Die Versicherung ist obligatorisch für alle Gebäude mit einem Wert über CHF 5'000.–. Die Versicherungsdeckung beginnt mit der Einreichung des Formulars «Antrag für Bauzeitversicherung»Externer Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. an die GVZ.
Gebäude sind nicht bewegliche Erzeugnisse der Bautätigkeit, die überdacht sind, benutzbaren Raum bergen und als Dauereinrichtungen erstellt werden. Als Gebäude gelten auch die in Ausführung begriffenen Bauten.
Mit dem Gebäude zu versichern sind auch bauliche Einrichtungen, die Bestandteil des Gebäudes sind oder gemäss spezieller Regelung der Versicherungspflicht unterstehen.
Wertvermehrungen bis CHF 50'000.– durch Umbauten können ohne neue Schätzung versichert werden. Eine rechtzeitige Anmeldung ist jedoch erforderlich. Die Versicherungsdeckung beginnt mit der schriftlichen Mitteilung an die GVZ.
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Zugehörige Objekte
| Name | Telefon | Kontakt |
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| Bereich Hochbau und Planung | 043 411 22 60 | hochbau@niederhasli.ch |
| Name | Verantwortlich | Telefon |
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