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Wegzug

Für die Abmeldung benötigen wir folgende Unterlagen von Ihnen:

Schweizer: Schriftenempfangsschein/Meldebestätigung

Ausländische Staatsangehörige: Aufenthaltsbewilligung/Meldebestätigung


eUmzug - elektronische Umzugsmeldung

Mit eUmzug können Sie Ihren Umzug online melden.
Mit Umzug ist die Adressänderung innerhalb der gleichen Gemeinde oder ein Wegzug aus Ihrer heutigen Wohngemeinde in eine andere Gemeinde gemeint.

Um den Dienst zu nutzen, müssen Sie volljährig und handlungsfähig sein. Personen mit Wochenaufenthalt können diesen Dienst nicht nutzen.

Gemäss Gesetz über das Meldewesen und die Einwohnerregister (MERG) beträgt die Meldepflicht 14 Tage ab Datum der Adressänderung.

eUmzug ist in der Aufbauphase - noch nicht alle Gemeinden nehmen teil. Alle Zürcher Gemeinden nehmen an eUmzug teil. Umzüge innerhalb des Kantons Zürich können elektronisch gemeldet werden. Ziehen Sie aus dem Kanton Zürich in einen anderen Kanton? - Das System erkennt automatisch, ob Sie Weg- und Zuzug elektronisch in einem Schritt durchführen können.

Nur Wegzug
Sie können von einer teilnehmenden Gemeinde in eine nicht teilnehmende Gemeinde wegziehen. Sie müssen anschliessend den Zuzug gemäss der Vorgaben Ihrer neuen Wohngemeinde abschliessen.

Die Voraussetzungen für Ihre Online-Meldung finden Sie im unten stehenden Link.

Wegzug ins Ausland
Bitte melden Sie sich persönlich bei den Einwohnerdiensten.

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