Vorübergehende Verkehrsanordnungen Industrie Süd, Oberhasli, und Seeblerstrasse, Niederhasli
Der Gemeinderat hat mit Beschluss-Nr. 114 vom 27. Mai 2025 vorübergehende Verkehrsanordnungen im Gebiet Oberhasli Süd (Grabenacker-, Stockacker-, Buchenhagstrasse sowie Kleinibigweg, Wiedenweg, Langwiesenweg und Grossibigweg) sowie der Seeblerstrasse in Niederhasli im Sinne einer Wiedererwägung des Beschlusses Nr. 189 vom 19. November 2024 beschlossen. Die Verbote resp. Anordnungen gelten ab dem Zeitpunkt, an dem die vorübergehenden Verkehrsanordnungen rechtskräftig und signalisiert sind, bis zum 31. Juli 2027.
Gegen diese Verkehrsanordnungen kann innert 30 Tagen, von der Veröffentlichung an gerechnet, beim Statthalteramt und Bezirksratskanzlei Dielsdorf, Geissackerstrasse 24, 8157 Dielsdorf, schriftlich Rekurs erhoben werden. Die in dreifacher Ausführung einzureichende Rekursschrift muss einen Antrag und dessen Begründung enthalten. Die angerufenen Beweismittel sind genau zu bezeichnen und soweit möglich beizulegen. Das Rekursverfahren ist kostenpflichtig; die Kosten hat die unterliegende Partei zu tragen.
Siehe amtliche Publikationen
Zugehörige Objekte
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GRB-Nr. 114, Temporäre Verkehrsanordnungen Industrie Süd Oberhasli und Seeblerstrasse Niederhasli, Wiedererwägung (PDF, 156.55 kB) | Download | 0 | GRB-Nr. 114, Temporäre Verkehrsanordnungen Industrie Süd Oberhasli und Seeblerstrasse Niederhasli, Wiedererwägung |
Situation Oberhasli Süd Parkscheibe (PDF, 204.13 kB) | Download | 1 | Situation Oberhasli Süd Parkscheibe |
Situation Seeblerstrasse (PDF, 448.07 kB) | Download | 2 | Situation Seeblerstrasse |