Wahlanordnung Erneuerungswahl Sekundarschulgemeinde für die Amtsdauer 2026 - 2030 - 1. Frist
Für die Wahl findet ein Vorverfahren statt. In Anwendung von Art. 9 der Gemeindeordnung der Sekundarschulgemeinde sowie § 48 ff. des Gesetzes über die politischen Rechte (GPR) sind bis spätestens am Mittwoch, 5. November 2025, 16.30 Uhr, Wahlvorschläge bei der Gemeinde Niederhasli, Abteilung Präsidiales, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli, einzureichen.
Gemeinderat Niederhasli
Wahlleitende Behörde
Zugehörige Objekte
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Formular Wahlvorschlag Schulpflege Niederhasli Niederglatt Mitglieder und Präsidium - 1. Frist (PDF, 153.34 kB) | Download | 1 | Formular Wahlvorschlag Schulpflege Niederhasli Niederglatt Mitglieder und Präsidium - 1. Frist |
GPV-Kampage - Niederhasli braucht dich (PDF, 4.37 MB) | Download | 2 | GPV-Kampage - Niederhasli braucht dich |