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Vogelgrippe - Ausweitung der Präventionsmassnahmen auf die ganze Schweiz

27. November 2025

Nach dem Nachweis des Vogelgrippevirus bei Enten und einem Schwan auf dem Stadtweiher in Wil (SG) am 21. November 2025 und angesichts der starken Zirkulation des Virus in Europa verstärkt das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) die Prävention. In Absprache mit den Kantonen ordnet das BLV schweizweit geltende präventive Bekämpfungsmassnahmen an. Diese haben zum Ziel, die Ausbreitung der Krankheit zu verhindern und die Geflügelbestände zu schützen. Das BLV ruft alle Geflügelhalterinnen und -halter dazu auf, die vorgegebenen Präventions- und Biosicherheitsmassnahmen konsequent umzusetzen. Die angepasste Verordnung tritt am 25. November 2025 in Kraft und gilt bis zum 31. März 2026.

Seit Anfang November 2025 wurden mehrere Wildvögel in der Schweiz positiv auf das hochpathogene Vogelgruppevirus getestet. Die am 21. November 2025 nachgewiesenen Fälle im Stadtweiher von Wil (SG) weisen jedoch eine wichtige Besonderheit auf: Die betroffenen Enten und der betroffene Schwan sind nicht Zugvögel, sondern leben ständig auf diesem Weiher. Diese Situation, die sich von den bisher beobachteten Fällen unterscheidet, tritt zudem zu einem Zeitpunkt auf, in dem das Virus in Europa stark zirkuliert, insbesondere bei den wandernden Arten, die sich derzeit in der Schweiz aufhalten. Vor diesem ungünstigen epidemiologischen Hintergrund verstärkt das BLV die Prävention, indem es seine Verordnung vom 6. November 2025 anpasst. Diese tritt am Dienstag, 25. November 2025, in Kraft. Das Beobachtungsgebiet wird auf die ganze Schweiz ausgeweitet und künftig gelten für alle Geflügelhalterinnen und -halter in der Schweiz einheitliche Schutzmassnahmen. Diese haben zum Ziel, jeglichen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel zu vermeiden, um die Gefahr einer Einschleppung des Virus in die Geflügelbestände zu reduzieren.

Bitte beachten Sie die Website des BAG