Hunde - Leinenpflicht im Wald und am Waldrand vom 1. April bis 31. Juli 2026
Während der Brut- und Setzzeit vom 1. April bis 31. Juli müssen Hunde im Wald und am Waldrand (bis 50 Meter Entfernung) angeleint werden.
Wo gilt im Kanton Zürich Leinenpflicht?
Leinenpflicht gilt im Wald.
Zudem besteht Leinenpflicht für Hunde im Kanton Zürich generell:
- in öffentlich zugänglichen Gebäuden,
- an verkehrsreichen Strassen,
- in öffentlichen Verkehrsmitteln, an Bahnhöfen und an Haltestellen und
- an Orten, die von den zuständigen Behörden entsprechend signalisiert wurden.
Leinenpflicht für Hunde besteht zudem in der Öffentlichkeit auch dann, wenn
- sie läufig sind,
- sie bissig sind, aggressives Verhalten zeigen oder nicht abrufbar sind,
- sie eine ansteckende Krankheit haben, oder wenn
- die zuständige Behörde es anordnet.
Bitte beachten Sie das Merkblatt unter Dokumente.
Vielen Dank für Ihre Rücksichtnahme!
Bereich Sicherheit
Zugehörige Objekte
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| Merkblatt Leinenpflicht (PDF, 40 kB) | Download | 0 | Merkblatt Leinenpflicht |