Allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot auf dem Gemeindegebiet Niederhasli
Aufgrund der anhaltenden Trockenheit und der damit verbundenen erhöhten Brandgefahr hat der Gemeinderat Niederhasli ein allgemeines Feuer- und Feuerwerksverbot für das gesamte Gemeindegebiet beschlossen. Das Verbot gilt ab Freitag, 17. Juli 2026, bis auf Widerruf.
Das Verbot umfasst insbesondere das Entfachen von offenem Feuer im Freien, das Grillieren mit Holz-, Kohle- oder Holzkohlegrills, das Abbrennen von Feuerwerkskörpern sowie das Steigenlassen von Himmelslaternen. Gas- und Elektrogrills dürfen weiterhin mit der erforderlichen Sorgfalt verwendet werden.
Der Gemeinderat bittet die Bevölkerung, das Feuerverbot konsequent einzuhalten und dankt für das Verständnis und die Mithilfe. Gemeinsam leisten wir einen wichtigen Beitrag zum Schutz von Menschen, Tieren und unserer Umwelt.
Den vollständigen Beschluss mit sämtlichen Bestimmungen finden Sie im Anhang.
Zugehörige Objekte
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| 2026-07-16, GRB-Nr. 175, PV Feuerverbot auf Gemeindegebiet Niederhasli, Anordnung (PDF, 773 kB) | Download | 0 | 2026-07-16, GRB-Nr. 175, PV Feuerverbot auf Gemeindegebiet Niederhasli, Anordnung |