1. Obligatorische Übung
Salenstrasse 8
8156 Oberhasli
3. Juni 2026, 18.00 Uhr - 20.00 Uhr
Soldaten, Gefreite, Korporale, Wachtmeister, Oberwachtmeister und Subalternoffiziere (Lt/Oblt), welche 2025 oder früher die Rekrutenschule absolviert haben.
Die Schiesspflicht dauert bis zum Jahre vor der Entlassung aus der Armee, längst jedoch bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 35. Altersjahr vollenden.
Armeeangehörige, welche 2026 aus der Armee entlassen werden, sind nicht mehr schiesspflichtig.
Armeeangehörige, welche beim Austritt aus der Armee ab dem Jahr 2026 die persönliche Waffe (Stgw) in Eigentum übernehmen möchten, müssen in den letzten 3 Jahren: 4 Bundesübungen (Bsp. 3x das Obligatorische und 1x Feldschiessen) geschossen haben.
Die Bundesübungen müssen bis 31. August 2026 geschossen werden.
Programm
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe A5
5 Schuss: Einzelfeuer Scheibe B4
1 x 2 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 3 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
1 x 5 Schuss: Schnellfeuer Scheibe B4
Die Schiesspflicht gilt als bestanden, wenn:
- mindestens 42 Punkte erreicht wurden und
- höchstens 3 Nuller geschossen wurden.
Mitnehmen
Zur Erfüllung der Schiesspflicht sind mitzunehmen:
- Aufforderungsschreiben mit den Klebeetiketten;
- Dienstbüchlein;
- Schiessbüchlein oder militärischer Leistungsausweis;
- Amtlicher Ausweis;
- Persönliche Dienstwaffe mit Putzzeug;
- Persönlicher Gehörschutz.
https://youtu.be/e6TTFt0wXK8 Der sichere Umgang mit der persönlichen Waffe (Sturmgewehr 90)
Kontakt
Sportschützenverein Salen NiederhasliFabian Duber (Präsident)
fduber@gmx.net
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Informationen
- Organisator
- Sportschützenverein Salen
- Voraussetzungen
- Erfüllung der ausserdienstlichen Schiesspflicht
- Anmeldung
- Keine Anmeldung erforderlich