Rechnungsprüfungskommission
Die Rechnungsprüfungskommission besteht mit Einschluss des Präsidenten bzw. der Präsidentin aus fünf Mitgliedern. Sie prüft den Finanzhaushalt und das Rechnungswesen nach finanzpolitischen Gesichtspunkten, insbesondere Budget, Jahresrechnung, Verpflichtungskredite und weitere Geschäfte von finanzieller Tragweite, über welche die Stimmberechtigten entscheiden.
Die detaillierten Aufgaben und Kompetenzen werden in Art. 37 ff. der Gemeindeordnung geregelt.