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Baubewilligungsverfahren

Wir beraten Sie bei der Einreichung eines Baugesuchs und wickeln das gesamte Baubewilligungsverfahren von der Eingabe über die Koordination mit kommunalen und kantonalen Fachstellen bis zur Antragstellung an die Baubehörde ab. Ausserdem koordinieren wir die baupolizeilichen Kontrollen bis zur Bauvollendung.

Die Gemeindeversammlung hat am 11. Dezember 2024 die Totalrevision der Bau- und Zonenordnung (BZO) festgesetzt. Die kantonale Genehmigung erfolgte am 16. Juni 2025 und die Inkraftsetzung der neuen BZO am 8. August 2025. Es kommen daher die harmonisierten Baubegriffe zur Anwendung.

Die Baugesuchsformulare können Sie auch direkt online ausfüllen und ausdrucken.

Bei Unklarheiten über die Bewilligungspflicht einzelner Bauvorhaben geben wir Ihnen gerne Auskunft.

Rechtssammlung Bauen

 

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