Plakatbewilligung
Plakatbewilligungen
Gemäss Art. 99 i.V. mit Art. 95 der Eidg. Signalisationsverordnung (SSV) ist das Anbringen von Plakaten und Werbungen jeglicher Art im Bereich von öffentlichen Strassen und nach Art. 17 der Polizeiverordnung auf öffentlichem und privatem Grund bewilligungspflichtig. Wir bitten Sie daher, das entsprechende Gesuch mindestens zwei Wochen im Voraus an die Gemeindeverwaltung, Bereich Sicherheit, Dorfstrasse 17, 8155 Niederhasli oder sicherheit@niederhasli.ch zu richten. Die Bewilligung ist gebührenpflichtig und kostet Fr. 70.-- bis Fr. 300.-- (gemäss Gebührenreglement).
Für offiziell registrierte Dorfvereine und gemeinnützige Organisationen mit Sitz in Niederhasli werden keine Gebühren erhoben. Bei Veranstaltungen für gemeinnützige Zwecke kann auf Gebühren verzichtet oder diese können reduziert werden. Für Gesuche, die weniger als zwei Wochen vor dem Termin eingeholt werden, wird ein Expresszuschlag von Fr. 50.-- erhoben.
Bei Fragen stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.
500.2 Leitfaden Reklame- und Plakatwesen
Zugehörige Objekte
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Gesuch befristete Plakatbewilligung (PDF, 299.61 kB) | Download | 0 | Gesuch befristete Plakatbewilligung |
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Bereich Sicherheit | 043 411 22 40 | sicherheit@niederhasli.ch |