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Veranstaltungsbewilligung

Veranstaltungsbewilligung
Eine Veranstaltung kann aufgrund diverser Faktoren bewilligungspflichtig sein. Damit Ihr Antrag rasch behandelt werden kann bitten wir Sie, das Gesuchsformular vollständig ausgefüllt mindestens zwei Wochen im Voraus an die Gemeindeverwaltung, Bereich Sicherheit, einzureichen. Bei grösseren Veranstaltungen muss das Gesuch mindestens drei Monate im Voraus der Gemeinde zugestellt werden. Das Formular finden Sie in den Dokumenten.

ACHTUNG: Mit der Einführung der neuen Polizeiverordnung ab 1. Januar 2023 sind öffentliche Veranstaltungen ab 50 Personen neu meldepflichtig (Art. 23 Abs. 1). Es spielt dabei keine Rolle, ob der Anlass selbst bewilligungspflichtig ist oder nicht. 

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