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Friedensrichteramt

Der Friedensrichter ist in der ersten Instanz für folgende Zivilstreitigkeiten zuständig:
Forderungen, Eigentumsrechte, Vaterschaftsklagen, Klagen auf Ungültigkeitserklärung oder Herabsetzung von Erbschaften, Streitigkeiten über Grundeigentum oder Rechte an Liegenschaften sowie Herausgabe und Teilung von Erbschaften.
Formulare für RechtsuchendeExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet.

Ehetrennungs- und Ehescheidungsklagen sind direkt beim Bezirksgericht einzureichen.

Klagen aus Miet- und Pachtverträgen sind direkt bei der Schlichtungsstelle in Mietsachen beim Bezirksgericht einzureichen.

BezirksgerichtExterner Link wird in einem neuen Fenster geöffnet. / Bezirksgebäude
Spitalstrasse 7
8157 Dielsdorf
Tel.-Nr. 044 854 88 11

Rechtsauskunft:
Tel.-Nr. 044 854 88 40