Natur- und Erholungsraum Mettmenhaslisee
Natur- und Erholungsraum Mettmenhaslisee
Gestaltungs- und Aufwertungsideen
Eine vom Gemeinderat im Jahr 2010 eingesetzte Arbeitsgruppe Natur und Landschaft hat sich damals intensiv mit dem Lebensraum Mettmenhaslisee auseinandergesetzt. So hat sie gemeinsam mit den Gebietsverantwortlichen der kantonalen Fachstelle Naturschutz Ideen zur Gestaltung und Aufwertung des Natur- und Erholungsraums Mettmenhaslisee entwickelt.
Das Projektgebiet umfasst die kantonalen Naturschutzgebiete Mettmenhaslisee sowie Ebni mit dem angrenzenden Kulturland. Es wird nördlich und östlich begrenzt durch die beiden Bahnlinien, südlich durch die Rümlangerstrasse und die Seefeldstrasse und westlich durch die Seestrasse und die Seebruggstrasse. Der gesamte Projektperimeter umfasst eine Gesamtfläche von rund 28 ha. Der Kern des Gebiets und gesamthaft gut zwei Drittel des Projektperimeters befindet sich im Eigentum der politischen Gemeinde Niederhasli. Im Besitz des Kantons Zürich befinden sich unter anderem das Teilgebiet Ebni neben dem Industriegleis.
Das Gebiet soll einerseits Tier- und Pflanzenarten als Lebensraum dienen, der produzierenden Landwirtschaft Flächen zur extensiven Bewirtschaftung bieten und andererseits aber auch der Bevölkerung für verschiedenartige Betätigungen als attraktives Naherholungsgebiet erhalten bleiben. Hinsichtlich des naturschützerischen Werts und der Empfindlichkeit des Gebiets Mettmenhaslisee soll dabei der Besucherlenkung sowie der Besucherinformation grosse Bedeutung zukommen. Die Projektideen umfassen folgende Absichten und Ziele in den einzelnen Teilbereichen:
Naturschutzgebiet
Das Gebiet um den Mettmenhaslisee ist als kantonales Naturschutzgebiet mittels Verordnung geschützt. Im Verlandungsbereich des Sees befindet sich ein kleines aber wertvolles Hochmoor, welches Lebensraum für verschiedene seltene Tiere und Pflanzen bietet. 1991 und 1994 wurden verschiedene Objekte in die Bundesinventare der Flachmoore sowie Hoch- und Übergangsmoore von nationaler Bedeutung aufgenommen. Die Bestimmungen der Schutzverordnung sind grundlegend für das ganze Projekt und zwingend zu berücksichtigen. Der eigentliche Charakter des Gebiets als Naturschutzgebiet ist denn auch zu erhalten. Von einer Umnutzung in ein Naherholungszentrum mit parkartigen Eigenschaften ist abzusehen. Trotzdem soll die geplante Aufwertung mit Massnahmen zur gezielten Besucherlenkung sowohl den Anliegen des Naturschutzes als auch der Bevölkerung gerecht werden.
Aussichtsplattformen sollen der Bevölkerung besondere Einblicke in das eigentliche Naturschutzgebiet Mettmenhaslisee ermöglichen. Im Gegensatz zum sensibleren Naturschutzgebiet Mettmenhaslisee mit seinem nahen Umgelände ist der Zugang zum Gebiet Ebni, als zweites Kernelement des Naturschutzgebiets, zu verbessern. Idealerweise soll dieses Gebiet mit einem Rundgang ausgerüstet werden, bei welchem den Besuchern Einblicke und Beobachtungsmöglichkeiten in verschiedenartige Biotope gewährt werden.
Landwirtschaft
Eine Fläche von rund 1 ha wird heute im Perimeter unter den Rahmenbedingungen der geltenden Schutzverordnung landwirtschaftlich bewirtschaftet. Die Landschaftskammer soll mit dem Projekt grundsätzlich noch weiter extensiviert werden. Entsprechend dieser Zielsetzung ist die landwirtschaftliche Nutzung des nahen Einzugsgebiets des Sees bestmöglich in Einklang mit den Bedürfnissen des Natur- und Landschaftsschutzes zu bringen. Dabei soll die produzierende Landwirtschaft jedoch keinesfalls ausgeschlossen werden. Es sollen gemeinsam mit den Pächtern konsensfähige Lösungen erarbeitet werden.
Fusswegnetz / Ruhestellen
Das Gebiet ist heute von befestigten Wegen und Trampelpfaden durchzogen bzw. umringt. Diese verlaufen teils sehr nahe entlang des Schutzgebiets, was unweigerlich auch regelmässige Störungen für im Gebiet lebende Tierarten nach sich zieht. Mit der geplanten Neugestaltung des Wegnetzes soll dieser Problematik Abhilfe geschaffen werden. Der ausgebaute Weg, welcher zwischen den beiden Naturschutzgebieten verläuft und unter anderem auch als Schulweg dient, wird in seiner heutigen Linienführung belassen. Die weiteren Wege und Trampelpfade sollen insgesamt etwas weg vom Rand des Schutzgebiets neu verlegt werden. Auch in Zukunft soll das ganze Gebiet von einem attraktiven Rundweg umgeben werden. Ergänzend sollen attraktiv angelegte und unterhaltene Ruhestellen die Besucher zum Verweilen einladen.
Öffentliche Seebadi Haslisee
Die eingezäunte Seebadi ist heute während rund vier Monaten im Jahr für die einheimische und auswärtige Bevölkerung geöffnet. Der See mit seiner Gesamtfläche von 2.5 ha und einer maximalen Tiefe von 12.4 m lädt während den Sommermonaten zum Schwimmen ein. Die Seefläche soll auch in Zukunft nur während der Badesaison und sporadisch im Winter für das Eislaufen für die Öffentlichkeit zugänglich sein. Das Areal der Seebadi bleibt somit umzäunt. Zugunsten einer neuen Naturschutzzone und einer attraktiveren Spielfläche für Badegäste wurde im Jahr 2020 ein Teilstück des Badiareals hinter dem Kleinkinderbecken umgelagert.
Verkehr, Parkplatzsituation
Den Besuchern des Gebiets stehen bei der Mehrzweckhalle Seehalde Parkplätze zur Verfügung.
Rangerdienst
Mit den Renaturierungsmassnahmen und der Neugestaltung der Badi präsentierte eine neue Situation. Die Schutzobjekte als auch der Erholungswert wurden dadurch ins Bewusstsein der Öffentlichkeit gesetzt. Nach der Wiederherstellung von Riedflächen durch Verlagerung des Seewegs und der Liegewiese sowie der Neugestaltung der Badi nahm im Jahr 2020 der Rangerdienst Mettmenhaslisee seinen Dienst vor Ort auf. Der Rangerdienst leistet seither wertvolle Aufsicht und Sensibilisierungsarbeit rund um den Mettmenhaslisee.
Zugehörige Objekte
| Name | Download | ||
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| 2020-06-04 Pressemitteilung Projektabschlusse Mettmenhaslisee (PDF, 117 kB) | Download | 0 | 2020-06-04 Pressemitteilung Projektabschlusse Mettmenhaslisee |