Mitteilungen Gemeinderat (Erneuerungswahlen Behörden 2026, Umsetzung Tempo-30-Zonen, Notwohnen Soziales, Sanierung Nassenwilerstrasse)
Erneuerungswahlen Gemeindebehörden 2026
Am 8. März 2026 findet der erste und am 14. Juni 2026 der zweite Wahlgang der Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026-2030 statt.
Im nächsten Jahr stehen im Kanton Zürich die Erneuerungswahlen der Gemeindebehörden für die Amtsdauer 2026 bis 2030 an. Einzelheiten zu Wahlterminen und Amtsantritten richten sich grundsätzlich nach den Bestimmungen des kantonalen Gesetzes über die politischen Rechte (GPR). Demnach müssen die kommunalen Erneuerungswahlen zwischen Januar und Juni durchgeführt werden. Die Konstituierung der Behörden hat dann auf den 1. Juli 2026 zu erfolgen. Dem Gemeinderat obliegt gemäss Gemeindeordnung die Verantwortung als wahlleitende Behörde.
Als Termin für den ersten Wahlgang für die Behörden der politischen Gemeinde Niederhasli und der Sekundarschulgemeinde Niederhasli Niederglatt hat der Gemeinderat den 8. März 2026 festgesetzt. Allfällige zweite Wahlgänge finden am 14. Juni 2026 statt. In einem nächsten Schritt werden die amtierenden Behördenmitglieder ersucht, ihre Absichten rund um die erneute Kandidatur oder ihren allenfalls geplanten Rücktritt bekanntzugeben. Bis Ende Juni sollen die politischen Parteien und die Öffentlichkeit über diese Rückmeldungen orientiert werden. Die effektiven Wahlanordnungen zu den Erneuerungswahlen des Gemeinderats, der Rechnungsprüfungskommission sowie der beiden Schulpflegen werden mit der Festlegung der jeweiligen Verfahrensschritte im September und Oktober 2025 erlassen.
Umsetzung der Tempo 30-Zonen kann definitiv starten
Innert der angesetzten Rechtsmittelfrist ist ein Rekurs gegen den Projektfestsetzungsbeschluss des Gemeinderats eingegangen. Dieser betrifft einen Strassenzug des Teilgebiets Oberhasli. In den übrigen Gebieten kann die Umsetzung nun definitiv anhand genommen werden.
Die vom Gemeinderat im Januar 2025 genehmigten Projektfestsetzungsunterlagen wurden zusammen mit den von der Kantonspolizei Zürich verfügten Verkehrsanordnungen vom 7. März bis 7. April 2025 öffentlich aufgelegt. Innerhalb der angesetzten Frist wurde beim Baurekursgericht des Kantons Zürich ein Rekurs eingereicht, welcher Projektbestandteile entlang der Rietwiesenstrasse in Oberhasli betrifft. Die von den Stimmberechtigten anlässlich der Gemeindeversammlung vom 1. Juni 2023 beschlossenen Tempo 30-Zonen über das ganze Gemeindegebiet hinweg können nun umgesetzt werden. Konkret beinhaltet dies das Anbringen von Signalisationen und Bodenmarkierungen. Die etappierte Umsetzung erfolgt unter Leitung der Abteilung Gesellschaft und Sicherheit mit Einbezug des Betriebs Werke. Die Öffentlichkeit soll zu gegebener Zeit über den detaillierten Zeit- und Etappenplan und dann fortlaufend über den Projektverlauf orientiert werden.
Versuchsprojekt "Notwohnen Soziales" wird fortgesetzt
Aufgrund des positiven Projektverlaufs wird das Mietverhältnis für ein Einfamilienhaus im Dorfteil Niederhasli fortgesetzt. Die Lage auf dem Wohnungsmarkt hat sich seit dem Projektstart im Frühjahr 2024 nicht sonderlich verändert, sodass der Bedarf an günstigem Wohnraum für armutsbetroffene oder armutsgefährdete Personen nach wie vor ausgewiesen ist.
Der Bereich Sozialhilfe zieht ein insgesamt positives Fazit über das vor einem Jahr lancierte Versuchsprojekt. Der Gemeinderat hat damals ein befristetes Mietverhältnis für ein Wohnhaus abgeschlossen. Armutsbetroffenen oder armutsgefährdeten Personen konnte damit eine vorübergehende Anschlusslösung oder ein Obdach geboten werden. Gleichzeitig konnte vorübergehend vom Anmieten von Notzimmern und Notunterkünften in anderen Gemeinden, Hotels oder Pensionen abgesehen werden. Das Projekt richtet sich explizit nicht an Personen aus dem Asylbereich. Für diese Personengruppe bestehen bereits andere Unterbringungsmöglichkeiten.
Das Mietobjekt konnte nun zu den bestehenden Konditionen vorzeitig für weitere acht Monate bis Ende Januar 2026 verlängert werden. Der Gemeinderat hat Auslagen im Zusammenhang mit der Verlängerung dieses einstigen Versuchsprojekts im Umfang von Fr. 42'000.— als gebundene Ausgaben freigegeben. Es ist nach wie vor vorgesehen, dass die betroffenen Personen ihre eigenen Möbel und persönliche Ausstattung mitbringen, worüber sie in der Regel bereits verfügen. Dadurch können auch Lager- und Transportkosten gespart werden. Eine für alle Bewohnenden verbindliche Nutzungsvereinbarung stellt sicher, dass nicht gegen mietrechtliche Vorgaben verstossen wird und schnelle Wechsel möglich sind. Den betroffenen Personen wird somit die Nutzung des Notwohnens für einen bestimmten Zeitraum zu bestimmten Konditionen gewährt werden. Die Verantwortlichen der Abteilung Soziales stehen in regelmässigem Kontakt mit dem Vermieter und den Bewohnerinnen und Bewohnern und begleiten somit weiterhin proaktiv den laufenden Betrieb dieser Wohngemeinschaft.
Abrechnung Belagssanierung Nassenwilerstrasse
Die Abrechnung über die Belagssanierung der Nassenwilerstrasse im Abschnitt Furtbachbrücke schliesst mit Gesamtkosten von Fr. 247'944.—.
Die Nassenwilerstrasse wies im Bereich der Brücke über den Furtbach diverse Schäden auf. Der Gemeinderat hat im September 2023 eine Zustandsuntersuchung veranlasst und das Aufbereiten eines Sanierungskonzept in Auftrag gegeben. Auf Basis dieser Grundlagen hat der Gemeinderat im August 2024 ein diesbezügliches Projekt genehmigt und einen Ausführungskredit als gebundene Ausgabe freigegeben. Nach Abschluss des Bauprojekts resultieren Gesamtkosten von Fr. 247'944.—. Der Gemeinderat hat die diesbezügliche Abrechnung mit einer gegenüber dem bewilligten Kredit von Fr. 254'000.— leichten Kostenunterschreitung genehmigt.
Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Daniel Wüest, Gemeindepräsident, 076 238 39 11, oder Dennis Hofer, Substitut und Abteilungsleiter Präsidiales, 043 411 22 50, gerne zur Verfügung.
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17. April 2025/pk
Zugehörige Objekte
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