Mitteilungen Gemeinderat (Petition öV, IT-Fulloutsourcing, Feuerwehr, Hofstetterstrasse, BZO)
Petition Einführung Ortsbus Nassenwil
Der Gemeinderat fokussiert seine politische Einflussnahme auf punktuelle Ausbauten der regionalen Busnetze zugunsten einer besseren Anbindung aller Niederhasler Ortsteile. Optimierungspotenzial sieht er insbesondere bei den Anbindungen an die naheliegenden Zentren Bülach und Regensdorf. In seiner Stellungnahme zu einer Petition äussert sich der Gemeinderat entsprechend zurückhaltend gegenüber der geforderten Einführung eines Ortsbusses.
Mittels Petition gelangten Ende Mai 2025 insgesamt 195 Unterzeichnende mit ihrem Anliegen an den Gemeinderat, er solle sich für die Einführung eines Ortsbusses einsetzen, welcher die verschiedenen Dorfteile miteinander verbindet und dabei insbesondere Nassenwil miteinbezieht. Gleichzeitig solle diese zusätzliche Busverbindung optimale Anschlüsse an das ZVV-Liniennetz gewährleisten.
Das Ziel zur Anbindung der verschiedenen Dorfteile an den öffentlichen Verkehr hat für den Gemeinderat seit mehreren Jahren hohe Priorität. Die seit dem Jahr 2016 bestehenden Rufttaxi-Verbindungen zwischen dem Bahnhof Niederhasli und dem Industriegebiet Oberhasli sowie dem Dorfteil Nassenwil basieren denn auch auf einer rechtlichen Intervention des Gemeinderats. Dieser setzte sich damals mit einem Rekurs gegen den Zürcher Verkehrsverbund erfolgreich zur Wehr. Der Regierungsrat attestierte den beiden betroffenen Dorfteilen damals das Recht auf eine Grunderschliessung, womit der Grundstein für die heutigen Ruftaxi-Verbindungen gelegt war.
Das Verbinden aller Ortsteile bildet weiterhin ein strategisches Ziel des Gemeinderats. Eine hohe Mobilität zwischen den Ortsteilen wird als wichtiger Standortfaktor taxiert. Schlussendlich bereichern alle Dorfteile mit ihren individuellen Eigenschaften die Gemeinde.
Der Gemeinderat setzt sich seit Jahren auf verschiedenen politischen Ebenen sowie auch bei den jährlichen Fahrplanverfahren aktiv und konstruktiv für möglichst optimale Anbindungen aller Siedlungs- und Gewerbegebiete der Gemeinde an das öffentliche Verkehrsnetz ein. Neben Verbindungen zur Stadt Zürich oder zum Flughafen sollen vor allem die Anbindungen an die naheliegenden Zentren Bülach und Regensdorf verbessert werden. Idealerweise sollen gegebenenfalls auch mit neuen Linienführungen möglichst viele Niederhasler Dorfteile und Quartiere noch besser an das bereits bestehende regionale Busnetz der PostAuto AG oder der Verkehrsbetriebe Glattal AG (VBG) angebunden werden.
Aufgrund dieser Fokussierung auf optimalere Anbindungen an das bereits bestehende Netz des öffentlichen Verkehrs sieht der Gemeinderat zum heutigen Zeitpunkt von konkreten Planungsschritten zur Einführung eines eigenständig betriebenen und entsprechend kostenintensiven Ortsbusnetzes ab. Der Gemeinderat ist derzeit zuversichtlich, dass neue Anbindungen der Gemeinde an das Furttal oder in Richtung Bülach per Fahrplanwechsel Dezember 2026 umgesetzt werden.
Fulloutsourcing IT-Infrastruktur Gemeindeverwaltung
Nachdem die IT-Server der Gemeindeverwaltung über Jahre hinweg im Gemeindehaus stationiert waren, werden diese Dienste nun ausgelagert. Der Gemeinderat hat ein sogenanntes Fulloutsourcing dieser Infrastruktur beschlossen und die notwendigen Kredite freigegeben. Der Auftrag wird der spezialisierten und ausgewiesenen Unternehmung RIZ AG übertragen.
Die Gemeindeverwaltung Niederhasli betreibt eine eigene IT-Infrastruktur mit einem Server-Standort im Gemeindehaus und weiteren Servern bei der Mediothek und beim Betreibungsamt. In der Vergangenheit wurden periodisch Neuerungen und Ersatzbeschaffungen von Hardware vorgenommen. Letztmals wurden beim Server im Gemeindehaus vor rund sechs Jahren sämtliche Komponenten erneuert. Die Infrastruktur im Gemeindehaus ist inzwischen in die Jahre gekommen und muss erneuert werden. Sicherheitsspezifische und organisatorische Rahmenbedingungen erfordern eine gesamtheitliche Professionalisierung dieses Bereichs. Nach Abwägung verschiedener Lösungsvarianten hat sich die eingesetzte Projektgruppe für ein Fulloutsourcing dieser Informatik-Dienstleistungen entschieden. Diese umfassen den Betrieb, den Support und die Wartung des gesamten Informatik-Systems, den Zugang zur sogenannten SaaS-Software wie Abraxas und weiterer Gemeindessoftware im Rechenzentrum sowie den Ersatz bestehender Hardware im Mietmodell.
Im Rahmen des durchgeführten Submissionsverfahrens haben sich schlussendlich drei Unternehmen am Hauptverfahren beteiligt. Die drei Offerten wurden durch die beigezogene Beratungsfirma Publics und die verwaltungsinterne Projektgruppe ausgewertet. Im Gesamtbild aller Kriterien mit der publizierten Gewichtung erwies sich die Offerte der RIZ AG als das vorteilhafteste Angebot. Bei dieser Unternehmung handelt es sich um eine solide und erfahrene IT-Partnerin, welche Referenzen aus verschiedenen Gemeinden und Städten ausweisen kann. Mit dem Fulloutsourcing und der Migration in die neue Umgebung erhält die Gemeindeverwaltung eine moderne und bedürfnisorientierte Lösung, bei der individuell bestimmt werden kann, was vom Dienstleister bezogen werden will, bzw. was die Gemeinde für einen effizienten und kostenschonenden Betrieb benötigt.
Mit der Projektumsetzung soll im September 2025 gestartet werden. Der Vertrag wird auf eine feste Dauer von fünf Jahren abgeschlossen. Auf Basis des Budgets 2025 hat der Gemeinderat einen Kredit von Fr. 105‘000.— für die einmaligen Projektkosten sowie einen solchen von Fr. 161‘000.— für die jährlich wiederkehrenden Kosten als gebundene Ausgaben freigegeben.
Stellenschaffung Materialwart Feuerwehr
Bei der Hauptverantwortung für die Materialwartung der lokalen Feuerwehrorganisation kommt es zu einer Verlagerung vom Betrieb Werke zum Bereich Sicherheit. Die Funktion wird einer neu konzipierten Teilzeitstelle übertragen. Die Stellvertretung wird weiterhin durch den Betrieb Werke gewährleistet.
Die Materialwartung der Feuerwehr lag über Jahre hinweg beim Betrieb Werke. Im Zusammenhang mit personellen Veränderungen beim Betrieb Werke wurde gemeinsam mit den Verantwortlichen der Feuerwehr und mit Einbezug der Feuerwehrkommission eine passende und nachhaltige Zuordnung dieser verantwortungsvollen Aufgabe evaluiert. Erfreulicherweise hat mit Christian Sigg bereits im vergangenen Jahr ein Mitglied des Feuerwehrkorps Interesse an dieser Funktion angemeldet. Basierend auf dieser Ausgangslage und den in den vergangenen Monaten gewonnenen Erkenntnissen hat der Gemeinderat eine neue Stelle mit einem Fixpensum von 30 Stellenprozenten geschaffen. Aufgrund des gemeinsamen Betriebsstandorts und der Präsenzzeiten des Betriebs Werke, soll die Stellvertreterrolle weiterhin ein Werkmitarbeiter innehaben. Neben sporadischen Diensten werden sich die diesbezüglichen Einsätze vorwiegend auf Ferienabwesenheiten und andere Absenzen des Materialwarts fokussieren.
Die per August 2025 neu geschaffene Stelle innerhalb des Bereichs Sicherheit wird dem Stabsoffizier Feuerwehr untergeordnet. Dieser ist in Absprache mit dem Kommandanten am besten in der Lage, den Verantwortungsbereich zu bestimmen, die Leistungen zu beurteilen sowie Zielsetzungen des Materialwarts zu definieren. Der seit anfangs Jahr bereits im Stundenmandat als Materialwart tätige Christian Sigg wird per August 2025 zum Team der Gemeindeverwaltung stossen.
Gesamtsanierung Hofstetterstrasse
Nach erfolgter Kreditfreigabe durch die Gemeindeversammlung hat der Gemeinderat das Projekt zur Gesamtsanierung der Hofstetterstrasse genehmigt. Vor dessen Festsetzung wird dieses im Sinne des Strassengesetzes nochmals während 30 Tagen öffentlich aufgelegt.
Anlässlich der Gemeindeversammlung vom 4. Juni 2025 haben die Stimmberechtigten der Gesamtsanierung der Hofstetterstrasse, Niederhasli, zugestimmt und einen Objektkredit von Fr. 2.3 Mio. bewilligt. Grundlage für diesen Entscheid bildete das Projekt der Bänziger Kocher Ingenieure AG, Niederhasli, vom 28. Februar 2025. Bereits im Vorfeld der Gemeindeversammlung wurde das Projekt am 25. März 2025 der Bevölkerung im Rahmen einer öffentlichen Informationsveranstaltung vorgestellt. Die Planauflage fand vom 21. März bis 22. April 2025 statt. Es wurde eine Einwendung eingereicht, auf die gemäss separatem Bericht vom 3. Mai 2025 nicht eingetreten wurde.
Der Gemeinderat hat nun das in der Zwischenzeit weitgehend unveränderte Projekt genehmigt und zuhanden einer nochmaligen öffentlichen Auflage nach Strassengesetz verabschiedet. Sämtliche Projektunterlagen liegen ab Dienstag, 15. Juli 2025 während der Auflagefrist von 30 Tagen öffentlich auf. Innerhalb dieser Frist können betroffene Grundeigentümer oder sonstige in ihren schutzwürdigen Interessen berührte Personen, Gemeinden sowie andere Körperschaften oder Anstalten des öffentlichen Rechts gegen das Projekt Einsprache erheben. Im Anschluss an die öffentliche Auflage wird das Projekt durch den Gemeinderat festgesetzt. Die Bauausführung ist und unter Vorbehalt der Projektfestsetzung ab Oktober 2025 vorgesehen.
Bau- und Zonenordnung vom Kanton genehmigt
Die Stimmberechtigten haben anlässlich der Gemeindeversammlung vom 11. Dezember 2024 eine Totalrevision der Bau- und Zonenordnung beschlossen. Die Baudirektion des Kantons Zürich hat diese kommunalen Nutzungsplanung nun ebenfalls genehmigt.
Im Rahmen einer separaten Gemeindeversammlung haben am 11. Dezember 2024 knapp 200 Stimmberechtigte intensiv über die Totalrevision der Bau- und Zonenordnung debattiert. Unter Gutheissung von zwei Änderungsanträgen wurde die kommunale Bestimmung, bestehend aus Bauvorschriften, Zonenplan, Kernzonenplänen und einem Quartiererhaltungszonenplan, festgesetzt. Nach Ablauf der diesbezüglichen Rekursfristen konnte der Gemeinderat die Vorlage der kantonalen Behörde zur abschliessenden Genehmigung unterbreiten. In ihrer Verfügung vom 16. Juni 2025 würdigt die Baudirektion die neue Bau- und Zonenordnung im Ergebnis als rechtmässig, zweckmässig und angemessen.
Der Festsetzungsbeschluss der Gemeindeversammlung sowie die Verfügung der Baudirektion liegen nochmals bis am 28. Juli 2025 öffentlich auf. Nach erfolgter Rechtskraft wird der Gemeinderat den definitiven Inkraftsetzungstermin dieses Gemeindeerlasses publik machen.
Zugehörige Objekte
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