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Mitteilungen Gemeinderat (Budget 2027, ZVV-Fahrplanverfahren, Entwicklungsschwerpunkt Dorfkern Niederhasli, Erneuerungswahl Friedensrichter)

21. September 2026

Budget 2027 mit unverändertem Steuerfuss

Der vom Gemeinderat verabschiedete Budgetentwurf weist bei einem unveränderten Steuerfuss einen Ertragsüberschuss von knapp einer Million Franken aus. Ausserordentlich hohe Grundstückgewinnsteuern sowie ein erhöhter Ressourcenausgleich tragen massgeblich zu diesem positiven Ausblick bei.

Das Budget 2027 der politischen Gemeinde weist bei einem unveränderten Steuerfuss von 88 % in der Erfolgsrechnung einen Aufwand von Fr. 72.27 Mio. und einen Ertrag von Fr. 73.26 Mio. aus. Daraus resultiert ein Ertragsüberschuss von Fr. 0.99 Mio. Allein schon die erwarteten Mehrerträge aus allgemeinen Gemeindesteuern und dem Ressourcenausgleich beeinflussen die Ertragsseite positiv. Hinzu kommen ausserordentlich hohe Erträge bei den Grundstückgewinnsteuern. Im diesbezüglichen Budgetbetrag von Fr. 10 Mio. enthaltende ausserordentliche Grundsteuererträge im Rahmen von Fr. 3.5 Mio. sollen in die finanzpolitische Reserve gelegt werden. Dank dieser guten Ertragslage und der einmal mehr sorgfältigen Abwägung der Aufwandpositionen können teils nicht beeinflussbare Mehrkosten bei der Pflegefinanzierung, bei der Bildung und bei den allgemeinen Diensten verkraftet werden.

Bei keinem der drei gebührenfinanzierten Gemeindewerke sieht der Gemeinderat im nächsten Jahr Tarifanpassungen vor. Die Ertragsüberschüsse beim Wasserwerk und bei der Abwasserbeseitigung fallen gegenüber dem Vorjahr leicht höher aus. Bei der Abfallwirtschaft resultiert im Budget 2027 wegen höherer Abfuhrkosten ein etwas höheres Defizit.

In der Investitionsrechnung des Verwaltungsvermögens ergeben sich Nettoinvestitionen von Fr. 5.50 Mio., wovon Fr. 5.03 Mio. auf den Steuerhaushalt entfallen. Im Finanzvermögen werden keine Investitionen getätigt.

Neben der Gutheissung des Budgets 2027 wird der Gemeindeversammlung beantragt, den Steuerfuss unverändert auf 88 % festzusetzen. Detaillierte Informationen zum Budget und auch zur Finanzplanung des Gemeinderats werden wie üblich mit dem Beleuchtenden Bericht zur Gemeindeversammlung vom 2. Dezember 2026 publiziert.


ZVV-Fahrplanverfahren von Verkehrsrat abgeschlossen

Der Gemeinderat hat in seiner Stellungnahme zum Verbundfahrplanprojekt 2027/2028 optimalere Anbindungen der Gemeinde und ihrer Ortsteile an das öffentliche Verkehrsnetz gefordert. Mit dem Beschluss des Verkehrsrats wurde das diesjährige Fahrplanverfahren nun abgeschlossen. Der Gemeinderat nimmt die ab Dezember 2026 geltenden Anpassungen mehrheitlich positiv zur Kenntnis.

Der Entwurf des Verbundfahrplanprojekts 2027/2028 lag im März 2026 öffentlich auf. Dieser sah unter anderem eine neue Linienführung bzw. die Verlängerung der Buslinie 797 von Oberhasli bis zum Bahnhof Niederhasli vor. Damit wäre zwar das strategische Ziel des Gemeinderats, die Ortsteile besser miteinander zu verbinden, unterstützt worden. Im Gegenzug wären jedoch die bisherigen Bushaltestellen im Birch-Quartier Oberhasli entfallen. Der Vorschlag dieser neuen Linienführung stiess auch bei der Bevölkerung grossmehrheitlich auf Ablehnung. Eine dem Gemeinderat Ende März 2026 überreichte Petition zum Erhalt der Haltestellen wurde inzwischen von über 800 Personen unterzeichnet. Während der öffentlichen Auflage gingen beim Gemeinderat zudem 49 Begehren aus der Bevölkerung ein, die sich mehrheitlich mit den Forderungen der Petition deckten.

Der Gemeinderat zeigte in seiner damaligen Stellungnahme zum Fahrplanverfahren Verständnis für die Anliegen aus der Bevölkerung und ordnete dem Erhalt einer Busanbindung des Birch-Quartiers gegenüber der Verbindung der beiden Ortsteile Niederhasli und Oberhasli eine höhere Priorität zu. Konkret ersuchte er die PostAuto AG sowie die Verkehrsbetriebe Glattal AG (VBG) die Buslinie 797 zumindest teilweise weiterhin über die Birchstrasse und durch das Quartier zu führen. Gleichzeitig brachte er eigene Begehren zur besseren Anbindung von Nassenwil an das regionale Busnetz ein.

Der Verkehrsrat hat nun beschlossen, die Buslinie 797 weiterhin über die Birchstrasse zu führen. Von der ursprünglich vorgesehenen Verlängerung dieser Linie bis zum Bahnhof Niederhasli wird hingegen abgesehen. Neu wird das Birch-Quartier nicht mehr im Rundkurs, sondern in beiden Fahrtrichtungen bedient. Dadurch werden insbesondere die stärker frequentierten Haltestellen Oberhasli, Dorf und Post besser erschlossen. Zusätzlich beschloss der Verkehrsrat die Betriebszeiten der Buslinie 535 in Niederhasli bis Mitternacht zu verlängern, dies abweichend zur öffentlichen Auflage. Per 13. Dezember 2026 werden diese Änderungen von den Verkehrsbetrieben umgesetzt. Die bezüglich der Anbindung des Ortsteils Nassenwil gestellten Begehren sind von den Verkehrsbetrieben im Hinblick auf nächste Fahrplanverfahren vorgemerkt worden. Da der neue Fahrplan weitgehend den wesentlichen Anliegen der Gemeinde entspricht, hat der Gemeinderat von einem Rekurs an den Regierungsrat abgesehen.

Für den Betrieb der Buslinie 797 in beiden Fahrtrichtungen sind in Absprache mit den Verkehrsbetrieben und der Kantonspolizei zusätzliche Haltekanten auf der jeweiligen Strassengegenseite zu erstellen. Diese sollen nach Möglichkeit bereits auf den Fahrplanwechsel im Dezember 2026 mit provisorischen Massnahmen in Betrieb genommen werden. Die von der Gemeinde zu finanzierenden provisorischen Haltekanten sollen bestehen bleiben, bis geklärt ist, ob die vorgesehene Linienführung in der nun vorgesehenen Art und Weise langfristig weitergeführt wird. Damit werden vorzeitige Investitionen in definitive Anlagen vermieden, die einer nach wie vor angestrebten Busverbindung nach Regensdorf widersprechen könnten.


Entwicklungsschwerpunkt Dorfkern Niederhasli

Angesichts laufender und bevorstehender Entwicklungs- und Bauabsichten seitens privater Grundeigentümer hat der Gemeinderat die Gebiete Im Farn/Bahnhof und Dorfzentrum in Niederhasli sowie Einensteinen in Oberhasli als Schwerpunktgebiete erfasst. Externe Planungsbüros sollen punktuell zur Beratung beigezogen werden. Für das Dorfzentrum Niederhasli sollen die Entwicklungsabsichten in einem Zielbild gebündelt und visuell dargestellt werden.

Das Ressort Hochbau und Planung und die zuständige Abteilung Bau und Umwelt werden seit einiger Zeit mit diversen und mehrheitlich komplexen Anfragen seitens privater Bauherrschaften rund um die Bebaubarkeit ihrer Grundstücke konfrontiert. Auslöser für diese frappante Zunahme an Anfragen und konkreten Bauabsichten ist unter anderem die Inkraftsetzung der totalrevidierten Bau- und Zonenordnung vom August 2025. Ein Grossteil der Anfragen und planerischen Herausforderungen fokussiert sich auf den Perimeter Im Farn/Bahnhof mit der bisherigen Zentrumszone und der direkt angrenzenden neuen Wohn-/Gewerbezone, das Gebiet Einensteinen in Oberhasli und das ursprüngliche Dorfzentrum Niederhasli. Für Letzteres hat der Gemeinderat einen Perimeter rund um die Dorfstrasse, von der Mandachstrasse bis zur Niederglatterstrasse sowie den Abzweigern Nassenwilerstrasse und Zentrumweg, definiert. Ein externes Planungsbüro soll Behörden und Verwaltung bei der Aufbereitung eines sogenannten Zielbilds für diesen als Schwerpunktgebiet definierten Perimeter unterstützen.

Der Gemeinderat sowie auch die Bau- und Planungskommission verfolgen das Ziel, den historischen Dorfkern von Niederhasli als eigenständiges, ländlich geprägtes Zentrum weiterzuentwickeln und diesen gegenüber dem entstehenden urbaneren Zentrum am Bahnhof klar zu positionieren. Ein räumliches Zielbild soll Behörden und Verwaltung als Grundlage für künftige Planungen, Bauvorhaben und Entscheide dienen. Es soll die angestrebte Funktion des Dorfkerns klären und konkrete Grundsätze zur baulichen Entwicklung, zur Gestaltung der Strassen- und Freiräume sowie zur Verbindung mit dem Bahnhofgebiet festlegen. Die künftige Rollenverteilung zwischen Dorfkern und Bahnhofgebiet, deren räumliche Verbindung, die Weiterentwicklung der Dorfstrasse sowie die Anforderungen an Bauten und Umgebungsräume in der Kernzone werden als grundlegende Fragestellungen bearbeitet. Der Gemeinderat hat die Eckhaus AG, Zürich, mit der Erarbeitung dieses Zielbilds für den Dorfkern Niederhasli beauftragt und auf Basis des Budgets einen Kredit von Fr. 70'000.— freigegeben.


Erneuerungswahl Friedensrichter

Im ersten Halbjahr 2027 stehen im ganzen Kanton Zürich die Erneuerungswahlen der Friedensrichter und Friedensrichterinnen an. Der Gemeinderat hat das Vorverfahren eingeleitet und den ersten Wahlgang auf den 28. Februar 2027 festgelegt.

In seiner Funktion als wahlleitende Behörde hat der Gemeinderat die Erneuerungswahl der Friedensrichterin bzw. des Friedensrichters für die Amtsdauer 2027-2033 angeordnet. Basierend auf der Gemeindeordnung erfolgt die Wahl an der Urne. Die Wahlanordnung wurde am Donnerstag, 17. September 2026, amtlich publiziert. Wahlvorschläge können bis am Mittwoch, 7. Oktober 2026, bei der Gemeinde Niederhasli eingereicht werden. Wählbar ist jede stimmberechtigte Person, die ihren politischen Wohnsitz in der Gemeinde Niederhasli hat. Für einen allfälligen zweiten Wahlgang ist der ordentliche Abstimmungstermin vom 6. Juni 2027 vorgesehen.

Für weitere Auskünfte stehen Ihnen Daniel T. Wüest, Gemeindepräsident, 076 238 39 11, oder Patric Kubli, Gemeindeschreiber, 043 411 22 50, gerne zur Verfügung.

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