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Geschichte von Niederhasli

931 wird Niederhasli zum ersten Mal urkundlich erwähnt. Die Unterscheidung in Nieder- Ober- und Mettmenhasli tritt erst in Urkunden des 13. Jahrhunderts auf. Im Hochmittelalter, 11. – 13. Jahrhundert, befanden sich weite Teile der Gemeinde im Besitz der Freiherren von Hasli. Über die Herkunft dieses adligen Geschlechts liegen bis heute nur dürftige Quellenangaben vor, so ist auch ihr Wappen unbekannt. Die Freiherren von Hasli verzogen sich im 13. Jahrhundert durch Heirat nach der Burg Freienstein und nannten sich ab 1275 nun Freiherren von (Hasli) Freienstein. Nebst den Freiherren von Hasli waren die Herren von Rümlang und die Freiherren von Tengen Grundbesitzer in unserem Gemeindegebiet. Im 14. Jahrhundert sind die niederadligen Herren von Hasli dokumentiert. Dieses Ministerialgeschlecht war ein sogenannter Sippenadel und nicht an einen eigentlichen Stammsitz gebunden, sie waren unter anderem auch Bürger von Bülach, Winterthur und Zürich. Ihr Wappen und Siegel bildet den Ursprung zum Niederhasler Gemeindewappen. Durch verwandtschaftliche Nähe der Herren von Hasli zu den Herren von Mandach, wird das heraldisch sehr ähnliche Hasli Wappen auf das noch etwas ältere Wappen der Herren von Mandach zurückgeführt. Die Herren von Mandach hatten ihren Stammsitz im Hochmittelalter ausserhalb des Städtchens Regensberg, das dazugehörige Gebiet heisst heute noch im Mandach. Im 15. Jahrhundert verschwinden die Herren von Hasli aus den Dokumenten. Mitte des 15. Jahrhunderts übernahm die Stadt Zürich die Herrschaft im Zürcher Unterland und damit auch in Niederhasli. Am Anfang des 18. Jahrhunderts entstand durch die französische Invasion und die damit verbundene helvetische Verfassung der Verwaltungsbezirk Zürich, dem auch Niederhasli angehörte. Das heutige Gemeindegebiet wurde 1840 endgültig definiert, als sich die Zivilgemeinde Niederglatt-Nöschikon von Niederhasli ablöste und zur politischen Gemeinde Niederglatt wurde.

Bis 1927/28 bestanden auf dem Gebiet der politischen Gemeinde noch vier Zivilgemeinden: Niederhasli, Oberhasli, Mettmenhasli und Nassenwil. Davon sind mit der Schaffung des Zürcher Gemeindegesetzes noch Oberhasli und Niederhasli übrig geblieben. Mit der Festsetzung der neuen Kantonsverfassung durch das Zürcher Stimmvolk wurden per 1. Januar 2010 auch diese beiden Zivilgemeinden aufgelöst.

 

 

 

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